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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.160

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Im Vergleich zu 2005 blieb die Stellenanzahl unverändert, im Rückblick
der letzten 5 Jahre wurde die Anzahl der Dienstposten aber um insgesamt 73 (ca. 4,5 %) reduziert.
Iststand

Der tatsächliche Stand zum Jahresende betrug 407 Bedienstete
(- 11,3 %) im Schema I/III und 1.139 Bedienstete (+ 5,6 %) im
Schema II/IV, zusammen also einschließlich der zur Dienstleistung zugewiesenen städtischen MitarbeiterInnen (insgesamt 274) 1.546 Bedienstete. Der erhöhte Personalstand im Schema II/IV war einerseits
darauf zurückzuführen, dass in Mutterschutz bzw. Karenz befindliche
Bedienstete zu ersetzen, auf Grund des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes
aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war
eine Reihe von Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der zum Jahresende 2006 im Stand geführten ArbeitnehmerInnen entfielen 256 Teilzeitbeschäftigte, was einer Summe von 147
Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug
somit 1.437.

Personalstruktur

Von den 1.546 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2006)
waren 1.237 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 309 Pragmatisierte. Dazu kamen 13 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 294 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2005: 1.261 Vertragsbedienstete,
davon 284 unkündbar und 334 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum
Jahresende 2006 belief sich auf 42,5 % gegenüber 42,1 % 2005. Der
durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung zugewiesene MitarbeiterInnen) betrug 2006 € 39,4 Tsd. (2005: € 39,0
Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 6,603 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um € 490,4 Tsd. (- 6,9 %)
gesunken.

Kilometergelder

Im Rahmen der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig von den unter den Voranschlagsposten 560000
und 560100 erfassten Reisegebühren eine Einschau in die Gestion der
zur Auszahlung gelangten Kilometergelder vorgenommen, wobei der
Schwerpunkt auf den Bereich der Straßenbauhöfe gelegt worden ist.
Nach der Verordnung über die Nebengebühren der Beamten der
LH Innsbruck finden sich die rechtlichen Grundlagen in der Reisegebührenvorschrift für Landesbedienstete (RGV 1996), wobei die diesbezüglichen Bestimmungen aufgrund entsprechender Verweise in den für die
Begründung privatrechtlicher Dienstverhältnisse zur LH Innsbruck relevanten Rechtsgrundlagen auch für die Vertragsbediensteten der Stadt
gelten. Weitere maßgebliche Regelungen sind enthalten in einer

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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