Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.161

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Verordnung des Landes über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tages- und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung) sowie in einem Rundschreiben des Amtes für Personalwesen/Referat Besoldung betreffend Kilometergeld und Fahrtenbuch und
einer dazu ergangenen Adaptierung des Abrechnungsmodus. Demnach
bedarf es zur steuerfreien Inanspruchnahme des Kilometergeldes
grundsätzlich einer durch das Amt für Personalwesen erteilten Genehmigung zur Führung eines Fahrtenbuches, eine weitere Voraussetzung
besteht in der formgerechten Führung der Aufzeichnungen über die
absolvierten Dienstfahrten.
Im Rechnungsjahr 2006 haben insgesamt 254 Bedienstete gemäß den
bestehenden Richtlinien für die Benützung ihrer privaten Kraftfahrzeuge für dienstliche Fahrten Kilometergelder über das Referat Besoldung
geltend gemacht, das finanzielle Volumen belief sich dabei auf € 189,5
Tsd. Davon entfiel auf den Bereich der Bauhöfe eine Summe von
€ 26,2 Tsd. d.s. rd. 13,8 % des Gesamtbetrages. Lt. Besoldung haben
in diesem Zeitraum 13 Mitarbeiter (hauptsächlich Straßenmeister und
Bezirksingenieure) Kilometergeld für insgesamt 76.604 Kilometer verrechnet, woraus sich ein Schnitt von 5.892 Kilometer pro Mitarbeiter
ergab. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass für zwei dieser Bediensteten die lt. Rundschreiben des Amtes für Personalwesen
geforderte grundsätzliche Genehmigung zur Durchführung dienstlicher
Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug fehlte bzw. in den betreffenden
Personalakten eine diesbezügliche Dokumentation nicht ersichtlich war.
Inzwischen hat sich der Kreis der Kilometergeldbezieher um einen Bediensteten verringert. Im Anhörungsverfahren hat das Amt für Personalwesen berichtet, dass die fehlenden Genehmigungen mittlerweile
nachträglich erteilt worden seien.
Daneben stand den Straßenmeistern u.a. auch ein stadteigenes Allradfahrzeug als Einsatzleiterfahrzeug für den Winterdienst zur Verfügung,
im Sommer erfolgt eine Nutzung durch den Bauhof Hötting, wo es derzeit auch stationiert ist.
Obwohl die mit den Privatfahrzeugen durchgeführten Dienstfahrten
dem Grunde nach nicht in Frage zu stellen waren, empfahl die Kontrollabteilung letztlich auch im Hinblick auf eine angedachte Zusammenlegung der Bauhöfe anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu
prüfen, inwieweit die Anschaffung kleiner Dienstfahrzeuge im Leasingwege den derzeitigen Modus der Kilometergeldabrechnung ersetzen
könnte. Die Kontrollabteilung würde jedenfalls im einheitlichen Erscheinungsbild nach Außen einen nicht zu unterschätzenden Vorteil sehen,
weil die von der Stadt erbrachten (Dienst-)Leistungen öffentlichkeitswirksam präsentiert werden könnten und darüber hinaus in Urlaubsund Krankheitsfällen ein anderweitiger Einsatz der Fahrzeuge möglich
wäre.
In der Stellungnahme wies das Tiefbauamt darauf hin, dass die tatsächlichen Kilometerleistungen einzelner Mitarbeiter (Straßenmeister)
wesentlich höher seien, hinsichtlich der Abrechnung aber ein Limit mit

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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