Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.163
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€ 0,16 Tsd. im Jahr 2006 reduziert, was einer Verbesserung um
€ 0,05 Tsd. bzw. 23,8 % entspricht.
Vergleich Schuldendienst mit
„Ausschließlichen
Gemeindeabgaben“
Ein Vergleich des Schuldendienstes mit den „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ zeigte, dass im Jahr 2006 rechnerisch 5,6 % der „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ für den Schuldendienst aufgewendet
worden sind. Das bedeutet, dass auch hier eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren (2004: 7,3 %; 2005: 5,9 %) eingetreten ist.
Verpflichtungen aus
Immobilienleasing
Im Jahr 2006 gab es bei den Verpflichtungen aus Immobilienleasing
keine Neuaufnahmen und daher nur eine Fortführung der Verpflichtungen aus den Vorjahren. An Aufwendungen waren hiefür € 0,4 Mio. zu
leisten.
Vorschreibung
Einnahmen
Die Summe der Vorschreibungen aus den Ausschließlichen Gemeindeabgaben, Benützungsgebühren für Gemeindeeinrichtungen, Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben und Bedarfszuweisungen
belief sich im Jahr 2006 auf insgesamt € 216.176.064,69 und hat sich
gegenüber dem Präliminare um rd. € 11.640.964,69 erhöht.
Ausschließliche
Gemeindeabgaben
An „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ ist im Prüfungsjahr ein Betrag
in Höhe von € 73,1 Mio. vorgeschrieben worden. Gegenüber dem Präliminare von € 68,6 Mio. waren Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 4,5
Mio. bzw. 6,5 % zu verzeichnen.
Ein Vergleich der im Jahr 2005 ausgewiesenen Vorschreibungen an
„Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in der Höhe von € 71,1 Mio. mit
den im Jahr 2006 vorgeschriebenen „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ zeigte Mehreinnahmen um rd. € 2,0 Mio. bzw. 2,8 %, die vorwiegend aus dem Wachstum der Einnahmen an Kommunalsteuer resultierten.
Die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die Ausschließlichen
Gemeindeabgaben mit einem Betrag von rd. € 40,7 Mio. oder 55,7 %
stellt die Kommunalsteuer dar. Im Vergleich zu den Vorjahren 2005
und 2004 war ein Wachstum an Kommunalsteuer in Höhe von rd. € 2,1
bzw. € 1,9 Mio. zu verbuchen. Weiters sind die Grundsteuer für Grundvermögen mit rd. € 9,7 Mio. oder 13,3 %, die Gebrauchsabgabe mit rd.
€ 6,3 oder 8,6 %, die Kurzparkzonenabgabe (inkl. Anwohnerpark- und
Smart Parkwertkarten) mit rd. € 5,5 Mio. oder 7,5 % sowie der Erschließungsbeitrag in Höhe von rd. € 4,4 Mio. oder 6,0 % bedeutende
Gemeindeeinnahmen.
Im Rahmen der Ankündigungsabgabe war in der Jahresrechnung 2006
ein negativer Betrag von rd. € 33,2 Tsd. ausgewiesen. Hierbei handelte
es sich um eine Rückerstattung der zu Unrecht einbezahlten Ankündigungsabgabe durch den Österreichischen Rundfunk (ORF). Maßgeblich
hierfür waren das Erkenntnis des VfGH vom 10.6.2002, B 746/01 – 6,
und des VwGH vom 21.3.2005, Zlen. 2004/17/0089, 0090 und
0159 – 8.
ZI. KA-12811/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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