Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.171
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der IVB und Stubaitalbahn GmbH und an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH ausgewiesen worden sind. Unter Berücksichtigung des § 244 Abs. 4 HGB, wonach „als Rechte, die einem Mutterunternehmen zustehen, auch die einem Tochterunternehmen zustehenden Rechte gelten, besteht gegenüber den aufgezählten Gesellschaften
die Mehrheit der Stimmrechte, womit diese unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen wären. Weiters hielt die Kontrollabteilung fest, dass in zwei Fällen die Beteiligung mit marginalen Beträgen zu niedrig ausgewiesen worden ist. Darüber hinaus waren in
mehreren Fällen die Nominalbeträge der Gesellschaften in der Vermögensrechnung 2006 mit einem falschen Betrag dokumentiert.
Wertrechte
Die Wertrechte des Anlagevermögens haben zum Stichtag 31.12.2006
€ 1.620.178,94 betragen und blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Zuge der Prüfung ist festgestellt worden, dass vergessen wurde, einen Anteilschein an einer registrierten Genossenschaft in Höhe
von € 73,0 bei den Wertrechten aufzunehmen.
Stellungnahme
Finanzanlagen
Nach Rücksprache mit dem Referenten hat dieser eine Bereinigung
bzw. Berichtigung der Bestände der betreffenden Finanzanlagen im
Rahmen der Erstellung der Vermögensrechnung für das Jahr 2007 zugesagt.
Sonstige Wertpapiere
Die sonstigen Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens sind in
und Anteile des Umlauf- der Vermögensrechnung zum 31.12.2006 mit € 128.075.176,39 kamevermögens
ralistisch erfasst worden. Ein Vergleich gegenüber dem Vorjahr wurde
nicht durchgeführt, da der Wertpapierbestand in der Vermögensrechung 2006 anlässlich einer Empfehlung der Kontrollabteilung nun richtigerweise zum 31.12. und nicht mehr zum 28.2. des Folgejahres dargestellt worden ist.
7 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach
den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2006 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen.
Schadenswiedergutmachung aus Mieten
In den Vorjahren wurde ein als „Schadenswiedergutmachung aus Mieten“ bezeichneter offener Betrag von € 44.845,03 näher untersucht.
Der zugrunde liegende Vorgang betraf einen Schaden, den ein städtischer Bediensteter unter Ausnützung seiner Position der Stadtgemeinde Innsbruck zugefügt hat. Seit mehreren Jahren wurden verschiedene
Aktivitäten zur Betreibung dieser Rechtssache eingeleitet, die jedoch
allesamt erfolglos geblieben sind.
ZI. KA-12811/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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