Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.175
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Unternehmer, den Ort, die Zeit und die Art der Veranstaltung sowie das
Entgelt oder die Unentgeltlichkeit angeben. Die vorgelegten Karten
werden von der Gemeinde gestempelt oder anderweitig gekennzeichnet.
Entstehen der Steuerschuld bei der Kartensteuer
Die Steuerschuld bei der Kartensteuer entsteht mit der Ausgabe der
Eintrittskarten. Die Höhe der Steuer wird von der Gemeinde nach Abschluss ihrer Ermittlungen festgesetzt und dem zahlungspflichtigen
Unternehmer mitgeteilt.
Pauschsteuer
Für die zweite Form der Vergnügungssteuer, die Pauschsteuer, sind
verschiedene Bemessungsgrundlagen maßgebend, die in den §§ 13 ff
VergnStG erschöpfend angeführt sind.
Verdoppelung der
Pauschsteuer
Die Steuersätze für die Pauschsteuer können gem. § 20 VergnStG bis
zum Doppelten erhöht werden. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und im Rahmen
der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2006 und 2007
beschlossen, einzelne – im Pkt. III. Abs. 3 lit. f der jeweiligen Haushaltssatzungen genau definierte – feste Sätze der Pauschsteuer in doppeltem Ausmaß zu erheben.
Entstehen der Steuerschuld bei der
Pauschsteuer
Die Pauschsteuer ist, soweit in den einzelnen Bestimmungen nicht separat geregelt, bei der Anmeldung zu entrichten und wird zurückgezahlt, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.
3 Organisation
Zuständiges Referat
Die Abwicklung des Bereiches Vergnügungssteuer erfolgt in organisatorischer Hinsicht in der MA IV im Amt für Gemeindeabgaben bzw. im
Referat Gemeindeabgaben – Vorschreibung.
Fachaufgaben
lt. Funktionsmatrix
Die gemäß der vorgelegten Funktionsmatrix vom 24.11.2004 vom zuständigen Referat wahrzunehmenden Fachaufgaben im Zusammenhang mit der Vergnügungssteuer waren die Erfassung und Prüfung der
Vergnügungs- und Kriegsopferabgabepflicht, die Anmeldung von Einzel- und Dauerveranstaltungen lt. Vorsprache, die Perforation der Eintrittskarten, der Ausdruck von Anmeldebestätigungen, die Erteilung von
Überwachungsersuchen betreffend Einzel- und Dauerveranstaltungen
an den Erhebungsdienst, die Führung der Filmbibliothek und der Kinostatistik, die Durchführung von Kinoabrechnungen, die Durchführung
von Steuerabrechnungen vor Ort, die Kontrolle von Kartenabrechnungen, die vergnügungssteuerbezogene Eingabe von Daten in die EDV,
die Erlassung der Abgabenbescheide, die Bearbeitung von Rechtsmittel,
die Erteilung von Auskünften bzw. laufende Beratungen sowie die Aktenablage.
Diese Aufgaben werden im Wesentlichen von einem Mitarbeiter bewältigt. Einzig die Bearbeitung von Rechtsmittel fällt hauptsächlich in den
Aufgabenbereich des zuständigen Referenten. EDV-technisch erfolgt
Zl. KA-13376/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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