Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.29
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ge der Regionalbahnstudie oder der
Machbarkeitsstudie eine Studie des
Planungsbüros Schlosser & Rauch. In
dieser Studie wird ein Fahrgastaufkommen auf der Strecke Hall - Innsbruck von
10.000 Fahrten pro Tag ausgewiesen.
Daraus ergibt sich, dass man in Doppeltraktion mit langen und breiten Fahrzeugen fahren muss. Allerdings ist diese
Studie schon älter und inzwischen ist, wie
wir alle wissen, das S-Bahn-Konzept der
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
gekommen. Das heißt, dass es jetzt
aktuell keine Zahlen gibt, welche Auswirkungen das hat und ob wirklich noch die
langen und breiten Fahrzeuge notwendig
sind. Es kann durchaus sein und wir
diskutieren derzeit gerade, ob nicht das
Land Tirol eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gibt, dass herauskommt,
dass allein durch die S-Bahn die Fahrgastanzahl auf dem Streckenabschnitt um
diesen Bereich geringer wird. Man könnte
daher sagen, dass man auch nach Hall mit
den normalen Straßenbahnfahrzeugen,
die klein und schmal sind, fahren kann.
Das hätte den großen Vorteil, dass wir uns
die Mehrkosten für die großen Fahrzeuge
sparen könnten. Das beträgt pro Fahrzeug
eine halbe Million Euro und wir würden
uns die zusätzliche Werkstätte sparen.
Allein diese Werkstätte für die langen und
breiten Fahrzeuge der Regionalbahn
kostet € 15 Mio. Wenn das machbar ist
und das wird untersucht, dann spart man
dadurch viel Geld.
Wo die Quartiersgaragen ganz exakt im
Detail liegen werden, haben wir nicht
untersucht. Vorgesehen sind sie derzeit in
der Reichenau, angedacht im Bereich der
Eugen-Kaserne und im Bereich der
Rennerschule und des Schulhofs beispielsweise oder im Bereich der Tankstelle
in der Pembaurstraße. Im Olympischen
Dorf würde man keine Quartiersgaragen
benötigen. Man könnte hier, nachdem das
Olympische Dorf jetzt auch schon
Parkprobleme hat, zusätzlich noch im
Bereich des Parks eine Tiefgarage
anordnen. Wir haben diese Kosten
zusätzlich bei den Maximalkosten schon
berücksichtigt, damit diese auf alle Fälle
beinhaltet sind.
Autobahnabfahrt Flughafen: Wir haben
selbstverständlich die Planungen der
GR-Sitzung 22.11.2007
Autobahnanschlussstelle in diesem
Bereich berücksichtigt. Wir haben auch
eine eigene Besprechung mit der Bundesstraßenverwaltung gemacht, wo wir über
Synergien und über die Möglichkeit des
Koppelns gesprochen haben. Es ist
natürlich bestechend, weil man Kosten
sparen könnte, wenn man sagt, dass man
die Brücke - Autobahn- und Regionalbahnbrücke - gemeinsam machen würde.
Es ist allerdings schon die Autobahnabfahrt inklusive dem Durchstich zur
Kranebitter Allee sehr teuer. Die Regionalbahn in diesem Bereich würde, das ist
eine ganz grobe Schätzung, im zweistelligen Millionen Euro-Bereich liegen. Das
kostet sehr viel Geld.
Es gibt ein zweites sehr schwieriges
Problem. Der Bereich unter dem Flughafen ist der Grundwasserströmungsbereich
vom Inn. Das ist bautechnisch sehr
schwierig und sehr teuer, weil natürlich
durch den Bau eines Tunnels der Grundwasserstrom abgesperrt wird. Das heißt,
dass man umfangreich Umleitungen des
Wassers machen müsste und das kostet
sehr viel Geld. Nachdem das Geld knapp
ist und der Mehrwert auch nicht hoch ist,
haben wir uns gefragt, ob sich die
Mehrkosten im zweistelligen Millionen
Euro-Bereich dafür stehen. Der Mehrwert
wäre verkehrspolitisch sicher sehr
interessant. Wir sind dann im Prinzip zu
dem Schluss gekommen, dass sich die
Stadt Innsbruck das nicht leisten kann.
Das hat dann im Prinzip die Bundesstraßenverwaltung genauso gesehen.
Bgm.in Zach: Dipl.-Ing. Pehm, es ehrt Sie,
dass Sie sich über die Finanzen so gute
Gedanken machen. Das tun wir auch. Das
ehrt Sie.
Dipl.-Ing. Pehm: Als Techniker und als
Verkehrsplaner würde es mich freuen,
wenn diese Lösung kommen würde, weil
diese interessant wäre.
Zur Einschränkung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV): Die Fahrbahnbreite, der Gleisabstand ist 3,20 m in der
Geraden, in den Gleisbögen, in den
Kurven, kommen Bogenaufweitungen
dazu, daher kann es bis zu 3,70 m oder
3,80 m gehen. Zum Gleis dazu kommen
noch im Straßenraum mindestens 1,60 m.
Wir haben eine Mindestbreite von 6,30 m