Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.53
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entspricht von seiner Ausstattung her
keinesfalls mehr den heutigen Standards für Wohn- und Pflegeheime. In
diesem Zusammenhang war die Rede
von "Adaptierungsarbeiten". Wie hoch
werden die Ausgaben für diese geschätzt?
2.
3.
Die Stadt Innsbruck bezahlt jetzt etwa
€ 330,-- monatlich an Investitionskostenbeitrag zusätzlich zu den Heimkosten bei einer Unterbringung von InnsbruckerInnen in Wohn- und Pflegeheimen der Umlandgemeinden. Bei
einer Adaptierung des Hauses B für
sechzig Pflegeplätze wäre das eine
Ersparnis für die Stadt Innsbruck von
etwa € 20.000,--. Würde diese Summe die Adaptierungsarbeiten abdecken?
Als Gründe für die offenbar notwendige "Zwischennutzung" des Hauses B
wurden vom Sozialreferent nicht nur
die teure Unterbringung von InnsbruckerInnen in Heimen der Umlandgemeinden genannt, sondern auch die
Annahme, dass Menschen, die jetzt
von illegalen PflegerInnen zu Hause
betreut würden, durch die neue Gesetzeslage womöglich schnell einen
Heimplatz benötigen würden.
Wie viele Personen sollen aus
welchen Umlandgemeinden genau
zurückgesiedelt werden? Hat es dazu
bereits Gespräche mit Angehörigen
gegeben? Von wie vielen jetzt illegal
betreuten Menschen weiß man konkret, dass sie innerhalb des nächsten
halben Jahres nicht in den anderen
Heimen der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) untergebracht werden können?
4.
5.
Gibt es außer den genannten noch
andere Gründe, warum das Haus B
bzw. das Heim am Hofgarten weiter
besiedelt bleiben soll?
Warum werden die jetzigen Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Hauses B
in die Wohn- und Pflegeheime der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) Tivoli und
Saggen abgesiedelt, anstatt sie im
Heim am Hofgarten bleiben zu lassen
GR-Sitzung 31.1.2008
und die neuen Bewerberinnen bzw.
Bewerber auf einen Heimplatz in diesen Heimen anzusiedeln?
6.
Sind in die geplante Neubesiedelung
für etwa ein Jahr die MitarbeiterInnen
des Hauses B miteinbezogen gewesen? Sind dazu der Amtsarzt oder die
Heimanwältin nach ihrer Expertise
gefragt worden?
7.
Wie viel Personal wird für das Haus B
zur Verfügung stehen bzw. wird es
dort einen "Normalbetrieb" oder einen
eingeschränkten Betrieb aufgrund der
Beschränkung auf ein Jahr geben?
Sind für das Haus B Neueinstellungen
geplant oder werden Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter, die eigentlich ins
Heim am Tivoli bzw. in das Wohnheim Saggen übersiedeln sollten, im
Haus B weiterbeschäftigt? Wird das
Personal samt Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern dann in das neue Heim
"Am Lohbach" übersiedeln?
8.
Ab wann ist die Neubesiedelung
geplant?
Dr.in Krammer-Stark, Mag. Fritz,
Mag.a Pitscheider und Mag.a Schwarzl,
alle e. h.
28.
Einbringung von dringenden
Anträgen
28.1
I-OEF 7/2008
Märkte, kostenlose Zurverfügungstellung von Marktständen
für Sozialeinrichtungen (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob die Stadt
Innsbruck bei der Genehmigung von
Märkten, speziell bei den Christkindlmärkten, eine Selbstverpflichtung bei den
Betreibern dahingehend erwirken kann,
dass mindestens 10 % der Marktstände
kostenlos anerkannten Tiroler Sozialeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden
müssen.