Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.159

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1 Prüfgegenstand
1

Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74 c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Follow up-Einschau zu jenen Berichten
durchgeführt, die im Jahr 2007 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in
weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im GR behandelt wurden. Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow up-Einschau 2006 wieder aufgegriffen, die bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt
wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen. Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung
durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des GR verstärkt
bzw. ergänzt wurden, wurde auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft.
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Tz 19, Tzn 14 und 25 und Tz 54 verwiesen.

2

Der Prüfumfang beschränkte sich in Abstimmung mit dem Kompetenzbereich des GR
als höchstem Aufsichtsorgan auf Empfehlungen für den Bereich der Stadtverwaltung.
Berichte zu Unternehmungen der Stadtgemeinde Innsbruck (ausgegliederte Aufgabenbereiche) wurden ausgeklammert, da hier den gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Organen (Aufsichtsrat, Generalversammlung etc.) die unmittelbare Aufsichtsfunktion zukommt. Das Follow up zu Empfehlungen in diesem Bereich wird weiterhin jeweils im Zuge der periodisch erfolgenden Unternehmensprüfungen abgewickelt.
2 Vorgangsweise

3

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweils betroffenen Dienststellen mit dem Ersuchen angeschrieben, über die zwischenzeitig getroffenen Veranlassungen der Kontrollabteilung auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete Nachweise
zu belegen. Der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungsleitungen wurden
dabei vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt. Über die
Stellungnahmen der verschiedenen Dienststellen des Magistrates hinaus hat der Magistratsdirektor (im Rahmen seiner Leitungsbefugnis für den Inneren Dienst) zu diversen Punkten gesonderte Äußerungen abgegeben, die jeweils bei den sachbezogenen Textziffern angeführt wurden.

4

Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten
nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (grundsätzlich gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass
in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.

5

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1