Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.160

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6

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) nur
beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der GR am 29.5.2002
(anlässlich der Behandlung des Follow up-Berichtes 2000/2001) den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom GR im Rahmen
der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des GR umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hierzu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des
Berichtes vom GR in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
wurden.

7

Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2007 die Nutzung von Skontoangeboten, die
korrekte Rechnungslegung sowie die periodengerechte und ordnungsgemäße budgetäre Abrechnung betrafen, wurden im Zuge dieser Einschau nicht weiterverfolgt.
Diesbezüglich wird im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen seitens der Kontrollabteilung laufend besonderes Augenmerk gelegt. Weiters verweist die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang auf die Rundschreiben des Magistratsdirektors vom
22.12.2005 (Zl.I-MD-367e/2005) und vom 31.10.2006 (Zl.I-MD-00130e/2006) zur
Geltendmachung von Skonti sowie jenes der MA IV vom 14.6.2006 (Zl.IV11334/2006) betreffend die ordnungsgemäße Rechnungslegung.

8

Außerdem wurden Empfehlungen des Jahres 2007 im Zusammenhang mit Liefer-,
Wiege-, Regie- und Materialscheinen nicht weiterverfolgt. Die Kontrollabteilung hält in
diesem Zusammenhang fest, dass Lieferscheine der Verifikation von gelieferten Waren (Art und Anzahl) dienen, somit die Rechnungsgrundlage darstellen und deshalb
jedenfalls unterfertigt (zeichnen bzw. gegenzeichnen) werden sollten. Rechnungen,
bei welchen die Rechnungsgrundlagen diese Kriterien nicht erfüllen, sollten nicht zur
Auszahlung gelangen.
3 Vorangegangene Follow up-Einschau 2006

9

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up-Einschau 2006 vom
2.2.2007, Zl. KA-00210/2007. In diesem Bericht wurden seinerzeit zwei Empfehlungen der Kontrollabteilung ausgewiesen, welchen nicht entsprochen wurde. Diesen
Umstand nahm der gemeinderätliche Kontrollausschuss in seiner Sitzung vom
6.2.2007 zum Anlass, folgenden Beschlussantrag an den Gemeinderat zu stellen:
„Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei jenen Empfehlungen, die mit ‚wurde nicht
entsprochen’ ausgewiesen sind (Follow up-Einschau 2006, Tz 73) die Gründe der
Nichtentsprechung zu erheben. Eine diesbezügliche Stellungnahme möge dem Kontrollausschuss binnen vier Wochen zugewiesen werden.“

10

Der GR nahm den vom Kontrollausschuss vorgelegten Bericht über die Follow upEinschau 2006 in seiner Sitzung vom 22.2.2007 vollinhaltlich zur Kenntnis, und beschloss einstimmig den o.a. Antrag.
In Bezug auf die beiden betreffenden Empfehlungen wird auf die Ausführungen in
Tzn 14 und 25 verwiesen.

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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