Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.161
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
11
Nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens verblieben damals 18 offene Empfehlungen, zu denen nach entsprechender sachlicher Auseinandersetzung angekündigt
wurde, dass ihnen „in Zukunft entsprochen werde“ (10), „teilweise entsprochen wurde“ (5), „aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen wurde“ (1) bzw. „nicht entsprochen wurde“ (2). Zwei Empfehlungen aus der Kategorie „in Zukunft entsprochen
werde“ wurden im Rahmen dieser Einschau nicht weiterverfolgt, da eine diesbezügliche erneute Nachschau aus Sicht der Kontrollabteilung für nicht sinnvoll erachtet
wurde. Im Gegenzug wurde eine Beanstandung bzw. Empfehlung der Kategorie „aus
erwähnten Gründen nicht entsprochen“ im Rahmen der diesjährigen Follow upEinschau erneut aufgenommen. Für die somit 17 verbleibenden Empfehlungen ist das
Ergebnis der nunmehrigen Einschau nachstehend aufgelistet.
12
Bei der Prüfung der Betriebsmittelrücklage im Bericht über die Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2002 der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-15/2003 vom
27.10.2003, stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Rücklage im Jahr 2002 keine
Zuführung gem. § 66 Abs. 1 IStR erfahren hat. In Anbetracht der Tatsache, dass diese gem. § 65 lit. a zu bildende Rücklage nicht die vorgeschriebene Höhe erreicht hat,
regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob eine gesetzlich zwingend zu bildende
Rücklage in diesem Ausmaß überhaupt zielführend ist bzw. eine Gesetzesänderung
angestrebt werden soll.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung der MA I/Amt für Präsidialangelegenheiten, vorgeschlagen worden ist, im Rahmen der nächsten größeren
Stadtrechtsnovelle eine Gesetzesänderung (ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und
66 Abs. 1 IStR) anzustreben. Die MA I hat zugesagt, die genannte Anregung aufzunehmen. Die Betriebsmittelrücklage blieb auch in den Jahren 2003 bis 2006 mit
€ 14.534,57 unverändert bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene Ausmaß nicht erreicht.
Zur im Jahr 2008 gestellten Anfrage teilte die MA I mit, dass die Anregung der MA IV
(ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und 66 Abs. 1 IStR) im Rahmen der ohnehin
geplanten Stadtrechtsnovelle an den Landesgesetzgeber herangetragen werden wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
13
Im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung über die
Prüfung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ vom 27.2.2004, Zl. KA-2/2004, wurde
die Bürgermeisterin mit Beschluss des GR vom 25.3.2004 um Veranlassung ersucht,
die nächsten Schritte zur Auflösung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen und unter Einhaltung aller notwendigen Fristen in die Wege zu leiten. Dem lagen Feststellungen der
Kontrollabteilung zugrunde, dass die Rechnungsabschlüsse 2002, 2003 und 2004
noch nicht genehmigt waren und das Kuratorium seit der letzten Sitzung nicht mehr
einberufen worden war. Weiters wurde auf das Erfordernis einer Nachnominierung
eines städt. Vertreters im Kuratorium hingewiesen. Empfohlen wurde eine verstärkte
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3