Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.165
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Archivbestände aufgezeigt und empfohlen, eine Kosten-/Riskenabwägung vorzunehmen und den StS bzw. GR mit der abschließenden Klärung dieser Frage zu befassen.
Im Anhörungsverfahren wurden entsprechende Initiativen angekündigt. Anlässlich der
Follow up-Einschau 2004 wurden diese Absichten bekräftigt.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2005 teilte das Amt für Kultur mit, dass die Bewertung des Vermögens der Bestände nach den maßgeblichen Regeln des ABGB (für
schätzbare und unschätzbare Sachen bzw. für Gesamtsachen) amtsintern für kaum
machbar angesehen werde. Dafür seien die Bestände zu heterogen (Archivalien,
Kunstsammlung, Gemäldesammlung etc.) bzw. gäbe es für zentrale Dokumente keinen über die Stadt hinausgehenden Marktwert. Dieser Punkt werde aber noch (extern) mit den zuständigen Stellen abgeklärt und dann der StS befasst werden. Gegen
die angeregte „Kunstversicherung“ sprächen neben den vorgenannten Bewertungsproblemen auch die enormen Kosten, welche den unmittelbaren Schutz der Objekte
nicht verbessern würde. Im Hinblick auf die angekündigte rechtliche Klärung und Befassung des StS war die Angelegenheit somit noch offen.
Anlässlich der Follow up-Einschau 2006 teilte die das Amt für Kultur in Bezug auf die
Vermögensrechnung
mit,
dass
sämtliche
Neuerwerbungen
im
Bereich
Kunst(gegenstände) in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen erfasst werden. Weiters seien die Altbestände schrittweise erschlossen worden. Betreffend den Versicherungsschutz wurde in Kooperation mit dem
Amt für Präsidialangelegenheiten ein Kostenvoranschlag für 20 bedeutende Kunstgegenstände eingeholt (Jahresprämie € 3.500,00) und auf Basis dieser Informationen
am 26.9.2006 eine StS-Vorlage zur Beschlussfassung erstellt. Der StS habe in diesem
Zusammenhang eine Stellungnahme des Amtes für Präsidialangelegenheiten erbeten.
Die Entscheidung des StS war damals allerdings noch ausständig.
Im Rahmen der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2007 wurde mitgeteilt, dass
die angekündigte Entscheidung des StS nach wie vor ausständig sei. Es wären jedoch
ergänzende Untersuchungen betreffend die Sicherheitsvorkehrungen im Stadtarchiv
in die Wege geleitet worden. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde empfohlen,
Adaptierungen der Alarmanlage vorzunehmen; die diesbezüglichen Mittel sind im
städt. Budget 2008 bereits berücksichtigt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der
Magistratsdirektion weiter berichtet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Rahmen des Berichtes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2004, Zl. KA-20/2004, vom 17.2.2005 wurde eine Auszahlungsanordnung
des Amtes für Soziales zu einer Rechnung der ISD für Aufwandsersätze hinsichtlich
der Besorgung der übertragenen Aufgaben „Sozialkontakte Gutenbergstraße 16“,
„Sozialkontakte Haydnplatz 5“ sowie „Delogierungsprävention“ überprüft. Im maßgeblichen Rahmenvertrag zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der ISD vom
19.3.2003 fehlten allerdings Angaben über Art und Umfang solcher Leistungen. Die
Möglichkeiten einer objektiven Rechnungskontrolle seitens des Amtes für Soziales waren daher deutlich beschränkt. Weiters wurde festgestellt, dass die hier vorgefundene
gemeinsame Verrechnung aller drei Leistungen als Entgelte teilweise nicht
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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