Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.164
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Anlässlich der Prüfung des Handkassenwesens, Bericht Zl. KA-11/2004 vom
17.9.2004, hat die Kontrollabteilung u.a. eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien
für die Gewährung von Kassenverlustentschädigungen moniert. Im damaligen Anhörungsverfahren hat das Amt für Personalwesen angekündigt, an eine Überarbeitung
der diesbezüglichen Grundlagen heranzugehen.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2004 wurde zum Stand der Angelegenheit berichtet,
dass dies gemeinsam mit einer Neuregelung des gesamten Nebengebührenkataloges
erledigt werden würde. In weiterer Folge sind die Wertgrenzen für die Gewährung einer Kassenverlustentschädigung angehoben und die bestehenden Entschädigungen
entsprechend den neuen Wertgrenzen angepasst worden. Was die geplante Neuregelung des gesamten Nebengebührenkataloges und die in diesem Zusammenhang zugesagte Neufassung der Richtlinien für Kassenverlustentschädigungen anlangt, hat
das im Gegenstand zuletzt im Rahmen des Follow up 2006 kontaktierte Amt für Personalwesen ausgeführt, dass dies spätestens im Anschluss an das Projekt einer gemeinsam mit dem Land Tirol geplanten umfassenden Novellierung des Dienst- und
Besoldungsrechtes im Tiroler Landes- und Gemeindedienst erfolgen soll. Weiters
wurde damals mitgeteilt, dass sich die zu diesem Zweck von der zuständigen Landesrätin aus Vertretern des Landes, des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt Innsbruck eingerichtete Arbeitsgruppe kürzlich erstmals getroffen habe.
In der Stellungnahme zum Follow up 2007 hat das Amt für Personalwesen bekannt
gegeben, dass die unter dem Vorsitz des Landes (Vorstand der Gemeindeabteilung)
stehende Arbeitsgruppe bisher nur einmal getagt habe. Als Ergebnis sei festgehalten
worden, dass derzeit weder die Gemeindeabteilung noch der Gemeindeverband eine
einheitliche Dienstrechtsgesetzgebung (ein einziges Gesetz für alle im Gemeindeoder Landesdienst Tätigen) anstreben würden und der erste Schritt eine Harmonisierung der bestehenden Gesetze sein sollte. Mit der Novellierung des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes, des Landesbeamtengesetzes und des Gemeindebeamtengesetzes für die restlichen Tiroler Gemeindebeamten (umfassende Dienstrechts- und
Pensionsrechtsreform per 1.1.2008) sei dieser erste Schritt nun gemacht worden. Bezüglich der Übernahme der Besoldungsreform des Landes möchte die Arbeitsgruppe
aber die ersten Erfahrungen abwarten. Wann die Arbeitsgruppe wieder einberufen
werde, sei nicht bekannt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten
Gründen teilweise entsprochen.
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Die Kontrollabteilung erachtete im Bericht über die Prüfung des Referates „Stadtarchiv – Stadtmuseum“, Zl. KA-18/2004, vom 10.11.2004 das Fehlen von Vermögenswerten der Archivbestände des Stadtarchivs in der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck für auf Dauer nicht haltbar und regte eine diesbezügliche Überprüfung an. Weiters wurde das Fehlen einer speziellen „Kunstversicherung“ für
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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