Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.187
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öffentlichkeitswirksam präsentiert werden könnten. Darüber hinaus würde in Urlaubsund Krankheitsfällen auch ein anderweitiger Einsatz der Fahrzeuge möglich sein.
In der Stellungnahme wies das damals verantwortliche Tiefbauamt hin, dass die tatsächlichen Kilometerleistungen einzelner Mitarbeiter (Straßenmeister) noch wesentlich
höher seien, hinsichtlich der Abrechnung aber ein Limit mit 600 Kilometer pro Monat
bestehe. Daher würde dem Amt gerade im Bereich der Straßenerhaltung der Einsatz
einheitlicher und entsprechend gekennzeichneter Dienstfahrzeuge günstig erscheinen
und stelle dies auch für die Straßenmeister eine wirtschaftlichere Lösung dar. In allen
anderen Fällen sei die Wirtschaftlichkeit jedoch zu hinterfragen. Bei der Bereitstellung
von Dienstfahrzeugen für häufig in Bereitschaft stehende Mitarbeiter müsse auch die
Frage der Benützung des Dienstfahrzeuges zum Wohnort geklärt und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen werden. Insgesamt werde das Leasingmodell
aber begrüßt und auch ein Mehrwert an Imageprägung im Sinne der Ausführungen
der Kontrollabteilung sollte einkalkuliert werden können. Die Leasingvariante sei de
facto allerdings nur im Bereich der Bauhöfe wirtschaftlich einsetzbar und es müssten
über die Wirtschaftlichkeit hinaus auch andere Aspekte berücksichtigt werden.
Schließlich wurde bekannt gegeben, dass für das Referat Verkehrseinrichtungen im
Sommer ein Klein-PKW der Marke „Fiat Panda“ auf Leasingbasis bestellt worden sei
und demnächst in Betrieb genommen werde.
In Beantwortung einer neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung zum Fortgang der
Angelegenheit teilte das nunmehr organisatorisch für die Straßenbauhöfe zuständige
Amt für Straßenbetrieb der Magistratsabteilung III im Zuge der Follow up-Einschau
2007 mit, dass für den Bauhof Verkehr im Herbst 2007 ein Klein-Pkw „Fiat Panda“ für
den stellvertretenden Werkmeister angeschafft worden sei. Das Fahrzeug werde aber
auch vom Werkmeister benutzt und habe sich dies bisher bewährt.
Für die Straßenmeister-Fahrzeuge sei die Wirtschaftlichkeit geprüft, jedoch festgestellt worden, dass die Kostendeckung für die Anschaffung und den Betrieb eines
Klein-Pkw über rd. € 9.000,00 gegenüber der (auf 600 Kilometer/Monat limitierten)
Kilometergeldabrechnung nicht gegeben sei. Für den Bauhofeinsatz sei jedoch ein
Kleinfahrzeug mit Kosten zwischen rd. € 12.000,00 und € 15.000,00 zweckmäßig.
Wegen des einheitlichen Auftrittes und der Präsenz der Stadtgemeinde nach außen,
erscheine es dem Amt zweckmäßig, die Bauhöfe mit eigenen Straßenmeisterfahrzeugen auszustatten. Dazu sei allerdings eine Änderung der Regelungen notwendig. Diese könnten betreffen: Baranzahlung bei Leasingbeginn mit mindestens einem Drittel
der Anschaffungskosten, Anrechnung der tatsächlichen Kilometerkosten und tatsächlichen Kilometerleistungen über dem Limit von 600 Kilometer, Anrechnung eines Bonus für die Imagewirkung der Stadt durch einheitliche Präsenz.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten
Gründen teilweise entsprochen.
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Die Kontrollabteilung stellte bei der Prüfung der Immateriellen Vermögensgegenstände fest, dass die Zugänge (wie die geringwertigen Vermögensgegenstände) erst im
Folgejahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Nach Rücksprache mit dem
zuständigen Referenten teilte dieser mit, dass bisher davon Abstand genommen wor-
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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