Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.188
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Textziffer
den ist, er jedoch einer entsprechend den unternehmensrechtlichen Bestimmungen
vorzunehmenden Abschreibung positiv gegenüberstehen würde. Die Kontrollabteilung
hat daher angeregt, die Bewertung des Anlagevermögens bereits im Jahr der Anschaffung ins Auge zu fassen.
In ihrer Stellungnahme führte die MA IV aus, dass sie anhand einer KostenNutzenanalyse überprüfen wird, ob eine Bewertung der Zugänge im laufenden Jahr
notwendig und zweckmäßig ist. Als Ergebnis gab die MA IV im Rahmen des Follow up
2007 der Kontrollabteilung bekannt, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden
technischen Ressourcen der Empfehlung der Kontrollabteilung nicht zu entsprechen
ist. Es müsste unbedingt eine adäquate Software angeschafft werden, da mit dem
derzeitigen Programm die gewünschte Anforderung einer Bewertung des Anlagevermögens bereits im Jahr der Anschaffung nicht erfüllt werden kann. Ergänzend merkt
die MA IV hierzu an, dass durch die derzeitige Darstellungsweise des Anlagenachweises der Stadtgemeinde Innsbruck kein ertragssteuerlicher Nachteil entsteht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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In Verbindung mit der Behandlung der Vermögensrechnung 2006 hat die Kontrollabteilung im Zuge der Prüfung der Finanzanlagen festgestellt, dass unter den Beteiligungen gem. § 228 Abs. 1 HGB auch Anteile an Gesellschaften enthalten waren, welche den handelsrechtlichen Bestimmungen folgend unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen sind. Der hierfür zuständige Referent hat schon während der Prüfung eine Bereinigung der Bestände in der Vermögensrechnung 2007 zugesagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung hat weiters bei der Prüfung der Finanzanlagen festgestellt, dass
in zwei Fällen die Beteiligung zu niedrig ausgewiesen worden ist. Dies zeigte ein Vergleich mit dem Firmenbuchauszug zum Prüfungszeitpunkt (September 2007), wobei
hierzu angemerkt wurde, dass es sich bei den Unterschiedsbeträgen um eine Differenz in marginaler Höhe handelt. Des Weiteren waren in mehreren Fällen die Nominalbeträge der Gesellschaften in der Vermögensrechnung 2006 mit einem falschen
Betrag dokumentiert. Ebenfalls wurde vergessen, bei den Wertrechten einen Anteilschein an einer registrierten Genossenschaft aufzunehmen.
Nach Rücksprache mit dem Referenten hat dieser eine Bereinigung bzw. Berichtigung
der Bestände der betreffenden Finanzanlagen im Rahmen der Erstellung der Vermögensrechnung für das Jahr 2007 zugesichert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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