Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.189
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5 Berichte über die Laufende Gebarungsüberwachung/Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen IV. Quartal 2006
Der Bericht über die Belegkontrollen IV. Quartal 2006 wurde am 2.2.2007,
Zl. KA-00228/2007, fertig gestellt. Aus diesem Bericht wurde die folgende Empfehlung einer Nachschau unterzogen.
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Im Rahmen der Belegkontrolle des IV. Quartals 2006 wurde eine Prüfungsfeststellung
im Zusammenhang mit einer Haftbrieffreigabe getätigt. Es handelte sich dabei um einen Haftbrief betreffend die Lieferung und Montage von Beleuchtungsmittel. Noch
während des Gewährleistungszeitraumes wurden gravierende Mängel augenscheinlich, Gefahr im Verzug machte eine Handeln (Demontage mehrerer Leuchtmittel) unumgänglich.
Aus der Demontage und den daraus resultierenden Folgearbeiten entstanden beträchtliche Forderungen gegen die beauftragte Firma. Der Haftbrief wurde eingezogen, jedoch deckte die Haftsumme in der Höhe von € 17.116,96 die entstandenen
Forderungen nicht zur Gänze ab.
Seitens der Stadt wurde in der Stadtsenatssitzung vom 27.6.2007 beschlossen, die
betreffende Firma zu klagen und ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des
Schadenersatzes beauftragt. Gemäß Stellungnahme des Amtes für Präsidialangelegenheiten wurde die Klage mittlerweile zu 15 Cg 6/08x des Landesgerichts eingebracht und der Beklagten die Klagebeantwortung aufgetragen. Diese lag zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5.2 Bericht über die Belegkontrollen I. Quartal 2007
Der Bericht über die Belegkontrollen I. Quartal 2007, Zl. KA-02075/2007, wurde am
22.5.2007 fertig gestellt.
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Im Rahmen der Belegkontrollen des I. Quartals 2007 wurden zwei Auszahlungsanordnungen an eine EDV-Firma betreffend das Mietentgelt für angemietete Kopiergeräte behoben. Die Vorschreibungen betrafen Geräte derselben Kopierertype, welche
in der städtischen Pressestelle sowie in der Stadtvermessung in Verwendung sind.
Auffällig wurde dabei, dass trotz der offensichtlich gleichartigen Grundleistung (Mietentgelt für Kopierer derselben Type) unterschiedliche Entgelte verrechnet wurden.
Wenngleich sich der Differenzbetrag lediglich auf € 0,61 brutto belief, betrieb die
Kontrollabteilung dennoch weitere Nachforschungen im Sinne einer prinzipiellen Abklärung.
Eine diesbezügliche Anfrage des zuständigen Sachbearbeiters bei der EDV-Firma zur
Klärung der unterschiedlichen Mietentgelte ergab, dass diese auf die im Rahmen der
zugrunde liegenden Mietverträge vorgesehen jährlichen Indexerhöhungen
zurückzuführen wären. Gleichzeitig wurde jedoch auch mitgeteilt, dass diese
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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