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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.90

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- 151 -

an die Veranstalter geleistet und nicht nur
Verzicht auf Steuerleistungen haben.
GR Mag. Kogler: Wir sehen diesen
Antrag an und für sich sehr positiv. Es war
schon lange eine Forderung, dies entsprechend zu reduzieren, insbesondere weil
wir in Konkurrenz zu anderen Städten
stehen.
Festhalten möchte ich, dass die Stadt
Innsbruck bei Veranstaltungen mit "ShowCharakter"15 % berechnet, die Stadt
Salzburg nur 4 %, die Städte Linz, Graz
und Wien 0 %. Zusätzlich fällt in Tirol noch
die Kriegsopferabgabe in der Höhe von
10 % der Eintrittsgelder an. Wir haben
diesbezüglich im letzten Jahr einen Antrag
eingebracht, den wir im Hinblick auf eine
Einigung im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2008 wieder zurückgezogen haben.
Die Grenze von 4.000 Zuschauerinnen
bzw. Zuschauern ist "willkürlich" und ohne
Begründung und Nachhaltigkeit festgesetzt. Warum bzw. wie man auf diese Zahl
kommt, ist nicht nachvollziehbar.
(Bgm.in Zach: Weil wir hier Erfahrung
haben.)
Hier sehe ich auch eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes, da man es dem
einen Veranstalter gibt und dem anderen
nicht. Ich sehe das heute in Kombination
zu dem Antrag, den GR Psaier im
April 2007 eingebracht hat.
Wir werden dem Antrag zustimmen, aber
wir behalten uns vor, noch einen Antrag
einzubringen, den wir als Kombination
sehen möchten, damit allen die gleiche
Behandlung bei der Vergnügungssteuer
zuteil wird.
GR Hof: Ich möchte mich GR Mag. Fritz
anschließen. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionen
wurde gesagt, dass man davon ausgeht,
dass diese Beträge unter die "de-minimisRegelung" fallen. Wir waren uns eigentlich
schon einig, dass das eine staatliche
Beihilfe darstellt und es ist nur darum
gegangen, ob es "de-minimis" ist oder
nicht.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass es
"de-minimis-Beihilfen" wären, also unter
GR-Sitzung 28.2.2008

€ 200.000,-- innerhalb von drei Jahren,
gibt es die Vorschrift, dass man Beihilfen,
die man an diese Unternehmen leistet,
registrieren und nachvollziehbar über zehn
Jahre aufbewahren muss.
Ich möchte fragen, ob es in diesem Fall in
der Verwaltung schon angedacht bzw.
vorgesehen ist, das zu registrieren - ich
nehme an, dass es in Österreich nach der
Verordnung bereits ein zentrales Register
geben müsste - und ob das auch bei den
Subventionen für das Bon Jovi-Konzert
und David Copperfield passiert ist?
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Finanzen
und Subventionen vom 12.2.2008 (Seite
149) wird angenommen.

22.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2007 wird gemäß Beilage
genehmigt.

23.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2008

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2008 wird gemäß Beilage
genehmigt.

24.

Verpflichtungsermächtigung für
die Jahre 2009/2010 laut Punkt 7.
der Ausführungsbestimmungen

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Die Verpflichtungsermächtigung für die
Jahre 2009/2010 laut Punkt 7. der Ausführungsbestimmungen, wird gemäß
Beilage genehmigt.