Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.95
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Auf der Höttinger Alm hat sich die
Situation durchaus auch positiv verändert.
In der Möslalm haben wir einen Pächter,
der bereits seit sechzig Jahren dort ist. Er
ist ein hervorragender Bauer und macht
auch das gastronomische Angebot sehr
gut.
Es ist sicherlich richtig, dass die Pachtverträge zum Teil aus früheren Bedingungen
einfach fortgeschrieben wurden. Die Arzler
Alm und Höttinger Alm haben wir damals
in einem neu gemacht und die Möslam
wurde fortgeschrieben. Deshalb sind in
den Pachtverträgen unterschiedliche
Inhalte. Die Almen werden nicht gleichzeitig zur Verpachtung fällig, aber wenn sie
fällig werden, muss ein Ziel sein, die
Pachtverträge zu harmonisieren, weil
unterschiedliche Rahmenbedingungen
enthalten sind.
Ich glaube, das ist insbesondere für die
Verwendung der Förderungsgelder ganz
wichtig, die seitens der Europäischen
Union (EU) gewährt werden. Wir haben
deshalb das letzte Mal den Pachtvertrag
für die Möslalm etwas kürzer angelegt.
Ursprünglich wollte der Pächter den
Pachtvertrag für eine wesentlich längere
Zeit haben.
Was jetzt den Zahlungsverzug bei einer
Alm anlangt, so muss man das auch ein
wenig relativieren. Es ist schon richtig,
dass offensichtlich aufgrund einer
Liquiditätsphase der Pachtzins trotz
Mahnungen nicht zeitgerecht bezahlt
wurde. Auch hier muss ich sagen, dass
das ansonst ein durchaus verlässlicher
Pächter ist, der die Fronebenalm seit
dreißig Jahren bzw. früher sein Vater
gepachtet hat. Aus landwirtschaftlicher
Sicht wird die Fronebenalm hervorragend
geführt. In der Vergangenheit war diese
Alm nicht sehr attraktiv, weil es keine
Talabfahrt gegeben hat. Im Winter sind
deshalb nur sehr spärlich Gäste gekommen.
Ich war auch im Sommer oft auf der
Fronebenalm und muss sagen, dass diese
Alm nicht sonderlich gut angenommen
wurde. Ich gebe gerne zu, dass das jetzt
durch die Talabfahrt völlig anders ist und
diese Alm hervorragend angenommen
wird. Es ist keine Frage, dass sich das
GR-Sitzung 28.2.2008
jedoch auch künftig im Pachtzins niederschlagen muss.
Was die Schnittstellen anlangt, so hat sich
das durch die Verlagerung der Mag.Abt. IV, Vertragswesen und Verfahrensbeteiligung in die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) verschärft. Es ist
zwischen den Dienststellen nicht klar
geregelt worden, wer, was bzw. die
Kautionen verwaltet. Das ist sicherlich
eindeutig zu klären.
Ich glaube, dass dieser Kontrollbericht
eine gute Grundlage ist, um Klarheit zu
verschaffen, was die Mag.-Abt. III, Landund Forstwirtschaft, die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung bzw. die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) als jene Einrichtung macht, welche die Verträge für die
Stadt Innsbruck abwickelt. Das sind drei
verschiedene Stellen, die in irgendeiner
Form mit tätig sind und im Detail nicht
immer abgeklärt ist, was die einzelnen
eigentlich Stellen machen.
Es wäre sicherlich eine Aufgabe der
Innenrevision, das im Detail zu prüfen und
nachzusehen, ob die Kautionen in der
entsprechenden Höhe vorhanden und wie
sie hinterlegt sind (Sparbuch usw.). Das
kann aber nicht die Aufgabe eines
politischen Amtsführenden sein, sondern
das ist Sache der Kontrollabteilung, denn
dazu haben wir diese und deshalb hat sie
das auch entsprechend geprüft.
Ich hoffe, dass dieser Kontrollbericht dazu
beitragen wird, hier eine Bereinigung
herbeizuführen.
Wie gesagt, was künftighin die Verpachtung anlangt, werde ich großen Wert
darauf legen, dass wir hinsichtlich der
verschiedenen Inhalte gleichartig harmonisiert vorgehen, damit es das nächste
Mal doch zu einem etwas besseren
Bericht seitens der Kontrollabteilung
kommt.
GR Weber: Dieser Kontrollbericht über die
Almen ist, wie schon gesagt wurde, kein
dramatischer Bericht, sondern er ist eine
Summe von vielen kleinen Kleinigkeiten.
Ich weiß schon, dass Pächter von Almen
eine andere Struktur als ein Gasthaus in
der Stadt oder woanders haben. Ich weiß
aber auch, dass es eine gewisse Ordnung