Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.123
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welches seitens der Stadtgemeinde mit einem Prozentanteil des Vergnügungssteueraufkommens aus dem Casinobetrieb gespeist wird. Die
Gestionierung der Geldmittel lag in der Vergangenheit beim jeweils für
das Ressort „Wirtschaft und Tourismus“ zuständigen Mandatar und ist
bei der nun hiefür zuständigen Bürgermeisterin positioniert.
Die rechtlichen Grundlagen des Fonds fußen auf einem im Wesentlichen die damals zwischen Stadt und Casinos Austria AG erzielten Verhandlungsergebnisse widerspiegelnden Beschluss des Gemeinderates
vom 12.10.2000, mit dem die den Werbefonds betreffenden Inhalte
des bestehenden Kooperationsvertrages abgeändert worden sind. Die
diesbezüglich beschlossenen Modalitäten sind jedoch bis dato vertraglich nicht ausformuliert worden. Eine Evaluierung der mit der Einrichtung des Werbefonds zu verfolgenden Aufgaben hat nicht stattgefunden, wie auch bestimmte Parameter für den Einsatz der finanziellen
Mittel konkret schriftlich nicht festgelegt worden sind. Die Zielsetzungen sollten jedoch lt. einem Schreiben der Casinos Austria AG vom
12.7.2000 im touristischen Bereich konzentriert sein.
4 Haushaltsmäßige Abwicklung der Garagierungskosten
Zuständigkeit
Die haushaltsmäßige Abwicklung (Budgetierung und Abrechnung) der
von der Stadt zu tragenden Garagierungskosten für die Fahrzeuge der
Casinobesucher obliegt dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV, welches diesbezüglich auch anordnungsberechtigt ist.
Abrechnungen Verfahrensablauf
Die limitierte Zahlungsverpflichtung der Stadt unterliegt nach den Bestimmungen des Garagierungsvertrages der Wertsicherung nach dem
VPI 1986. Die Budgetansätze in den einzelnen Voranschlägen resultieren aus einem Mittelwert des, jeweils um die voraussichtlich erwartete
Indexanpassung erhöhten Grenzbetrages und der tatsächlichen Ausgabenentwicklung des laufenden Jahres. Für den von der Stadtgemeinde
zu refundierenden Kostenanteil erhält die Stadt von der Casinos Austria
AG eine separate Faktura, die Verbuchung der Ausgaben geschieht
jeweils nach Rechnungslegung.
Indexerhöhungen
Die im Garagierungsvertrag vereinbarten Entgelte sind, wie auch das
darin geregelte Zahlungslimit der Stadt, wertgesichert auf Basis der
jeweiligen Jahresdurchschnittsziffer des VPI 1986. Die vom Garagenbetreiber (Tourist Center) lt. Vertrag in ihren Jänner-Rechnungen mit
Wirkung für das jeweils begonnene Jahr geltend gemachten Indexerhöhungen sind korrekt durchgeführt worden.
Kontrolle des
Zahlungslimits
Die Kontrolle der Einhaltung des Zahlungslimits sowie die Überprüfung
der durchgeführten Indexanpassungen erfolgt durch den zuständigen
Sachbearbeiter der MA IV anhand tabellarisch geführter Aufzeichnungen. Ergibt ein gegen Jahresende hin angestellter Vergleich der bereits
getätigten Zahlungen mit dem errechneten Höchstlimit, dass dieses
schon ausgeschöpft bzw. beinahe erreicht ist, ergeht an die Casinos
Austria AG eine Benachrichtigung, dass in diesem Jahr keine oder nur
Zl. KA-00623/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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