Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.27
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Wir haben allerdings im Interesse der
Stadt Innsbruck und mit dem klaren Ziel
der Stadt Innsbruck eine Entsorgungssicherheit mittel- und langfristig sowie
möglichst günstige Tarife zu sichern, zwei
Vorkehrungen getroffen, die das Land
Tirol nach sehr mühsamen Verhandlungen
akzeptiert hat. Wir haben verlangt, wenn
wir die Umladestation - die wir eigentlich
nur für die kurze Zeitspanne der Zwischenlösung von zwei Jahren benötigen in diesem kurzen Zeitraum errichten,
betreiben aber auch wieder abschreiben
müssen, ein sich daraus ergebender
höherer kalkulatorischer Tarif kein Grund
für eine Vertragsauflösung ist. Ein solcher
Tarif wird vom Land Tirol akzeptiert.
Wir haben darüber hinaus dasselbe auch
für die Änderung der Entsorgungsbereiche
mit dem Land Tirol verhandelt. Auch hier
gibt es im Sinne der Stadt Innsbruck eine
doppelte Absicherung. Wir sind ja nicht in
der Lage, das Land Tirol vertraglich zu
binden, dass es uns die Einzugsbereiche
dauerhaft garantiert. Das ist eine Sache
der Verordnung.
Verordnungen und Gesetze sind zivilrechtlichen Vereinbarungen nicht zugänglich,
aber wir wissen aus der Vergangenheit,
dass das Land Tirol das eine oder andere
Mal - zuletzt im Jahr 2007 - die Entsorgungsbereiche zum Teil dramatisch
verändert hat. Das ist natürlich kalkulatorisch für eine Abfallbehandlungsanlage ein
Faktor, der den Tarif bestimmt.
Wir haben mit dem Land Tirol für die Stadt
Innsbruck auch vereinbart, wenn das Land
Tirol den Entsorgungsbereich zum
Nachteil des Standortes verändert - zum
Beispiel, wenn der Bereich deutlich kleiner
wird -, dass wir trotzdem berechtigt sind,
den Tarif entsprechend anzupassen und
es kein Fall eines unangemessenen
Entgeltes ist.
Darüber hinaus verpflichtet sich aber das
Land Tirol, diesen Nachteil durch eine
Direktzahlung an die Stadt Innsbruck
auszugleichen, sodass die Stadt Innsbruck
in die Lage versetzt wird, durch den
direkten Zuschuss des Landes Tirol die
Gebühren niedrig zu halten. Das heißt, es
kann direkt an den Gebührenzahler bzw.
den einzelnen Bürger der Stadt weitergegeben werden und somit ist beiden Seiten
GR-Sitzung 27.3.2008
Genüge getan. Dadurch ist die Sozialverträglichkeit des Tarifes und die Wirtschaftlichkeit der Anlage gesichert.
Wir haben in diesem Zusammenhang, und
das darf ich ergänzen, einen weiteren
Punkt, der heute noch nicht erwähnt
wurde, dem Land Tirol abverhandelt. Es
gibt zu diesem Vertrag einen Sideletter.
Diesen Sideletter haben wir als notwendig
erachtet, aber das Land Tirol nicht.
Letztlich ist das Land Tirol unter dem
Druck der Ereignisse unserer Meinung
gefolgt. Die Ausschreibung der Abfallverbringung aus Tirol wurde zwischenzeitlich im Wege eines Nachprüfungsantrages
bekämpft. Die Frage, wann ein allfälliger
Zuschlag erfolgen kann und wann
dementsprechend der Punkt I. des
Vertrages, nämlich die Übernahme dieser
so genannten Zwischenlösung, stattfinden
kann, ist ungewiss.
Die Stadt Innsbruck und in weiterer Folge
die von der Stadt Innsbruck beauftragten
Unternehmen müssen trotzdem schauen,
dass rechtzeitig vor dem 1.1.2009, wenn
das Deponierungsverbot in Kraft tritt, die
Umladestation und ein Abfallzwischenlager vorhanden ist. Das heißt, dass alle
Vorkehrungen getroffen wurden, um
einem Müllnotstand vorzubeugen. Wenn
das Land Tirol nicht kann, werden wir
selbst in die Lage versetzt, notfalls den
Abfall in ein Zwischenlager zu geben oder
notfalls den Abfall in einer weiteren
Ausschreibung verbringen können.
Hier hat das Land Tirol eingesehen, dass
möglicherweise, wenn das Vertragswerk in
diesem Punkt scheitert, frustrierte
Planungs- und Investitionskosten für die
Umladestation entstehen können. Das
Land hat sich im Sideletter verpflichtet,
dass es diese frustrierten Kosten, wenn
sie entstehen sollten, der Stadt Innsbruck
refundiert. Das ist ein wesentlicher Punkt,
den man im Kontext dieses Vertragswerkes sehen muss.
Ich komme zu dem konkreten Einwand
von GR Mag. Fritz: Wir haben die Frage,
welche Abfälle für eine Müllverbrennungsanlage (MVA) abzuliefern sind, genauso
kritisch gesehen, wie alle anderen auch.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat das
schon gesagt -, dass der Vertragspunkt