Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.50
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gruben, wo ein ganzer Bezirk damit
bedient wird, erzielen, hätte man diese
Flächen nie in die Agrargemeinschaften
reguliert. Das war nie das Ziel und die
Intention. Das ist eigentlich denkunmöglich. So gesehen ist das natürlich ein
völlig falscher Weg oder eine völlig falsche
Entwicklung in einzelnen Agrargemeinschaften.
Ich will nicht sagen, dass das in allen
Agrargemeinschaften der Fall ist. Es hat in
einzelnen Agrargemeinschaften solche
Dinge gegeben, wo eigentlich aus den
Agrargemeinschaften gewerbliche
Unternehmen geworden sind. Ich denke
dabei nur in Schönberg, das ist in einem
beträchtlichen Ausmaß der Fall. Das ist
eine völlige Fehlentwicklung. Ich habe
mich heute noch versichert, wie das in
Südtirol, wo die gleichen Voraussetzungen
vorhanden waren, gelaufen ist. Dort gibt
es natürlich überhaupt keine Eigentumsübertragung. Dort sind die Rechte
gesichert, diese wurden reguliert, aber
Eigentumsübertragung gibt es keine. Das
ist sicherlich eine falsche Entwicklung.
Ich behaupte, dass frühere Landesagrarräte immer betont haben, dass wir doch
ein Bauernland sind und dass man damals
den Bauernstand doch eine besondere
Sicherung seiner Rechte geben wollte und
das so gemacht wurde. Das war nicht
überall der Fall. Es gibt durchaus auch
Agrargemeinschaften, wie die Heimatgemeinde meiner Mutter, in Birgitz, wo es so
ist, dass dort auch eine Agrargemeinschaft
gebildet wurde. Es wurden die Rechte
festgeschrieben, Grund und Boden ist bei
der Gemeinde geblieben. Sehr häufig ist
das in jenen Gemeinden der Fall, wo im
Gemeinderat auch eine agrarische
Mehrheit war, dort haben die Bauern
gesagt, dass sie das ganze Eigentum
wollen. Das ist auch irgendwo verständlich. Es kommen ein paar "Zugeroaste"
und es gibt auf einmal Arbeitnehmer in der
Gemeinde und eigentlich wollten die
Bauern das für sich exklusiv erhalten.
Das, was hier geschehen ist, geht an der
ursprünglichen Zielsetzung der Regulierung in einzelnen Agrargemeinschaften ich will nicht sagen generell - vorbei. Die
Eigentumsübertragung hatte nie den Sinn,
hier große wirtschaftliche Unternehmungen zu schaffen und zu entwickeln.
GR-Sitzung 24.4.2008
Es ist die Frage, wie man eigentlich aus
der Problematik herauskommt. Das ist
nicht ganz einfach, weil natürlich steht jetzt
die Agrargemeinschaft im Grundbuch,
aber nicht durch Eigentumsübertragung,
wie das sonst bei Kauf oder Schenkung
der Fall ist, sondern durch Regulierung.
Ein Amt hat einfach festgestellt, dass das
der Agrargemeinschaft gehört. Ich würde
sagen, dass das in der Auslegung von
Rechten völlig überschießend ist. Damit ist
das natürlich rechtlich. So sehen das die
Fachjuristen, dass man auf Grund der
Entwicklung in manchen Agrargemeinschaften - Vill ist dabei sicher ein gutes
Beispiel - sagt, dass das nicht das ist, was
man wollte. Hier muss eine Neuregulierung stattfinden und es müssen die
Rechte auf das beschränkt und festgeschrieben werden, worin sie ursprünglich
bestanden haben.
Das heißt, dass die Agrarbehörde sagen
müsste, dass wir hier eine Neuregulierung
von Amtswegen oder auf Antrag der
Agrargemeinschaft machen und dann
kann man den Weg gehen. Es kann
natürlich der Innsbrucker Gemeinderat
sagen, dass wir bei der Agrarbehörde kein
Antragsrecht haben. Das muss man hier
auch deutlich sagen. Wir können nur
rechtlich als Bittsteller zur Agrarbehörde
gehen.
Wir können in der Agrargemeinschaft
einen Antrag auf Neuregulierung stellen
und dann wird der Antrag mit Mehrheit
abgelehnt, weil nur die Agrargemeinschaft
als solche einen Antrag stellen kann, aber
nicht eine Minderheit. Wie dem auch
immer sei, grundsätzlich muss die
Initiative von der jeweiligen Agrargemeinschaft und von Amtswegen ausgehen.
Ich glaube, dass hier einfach eine
politische Willensbildung auf Landesebene
stattfinden muss, dass von Amtswegen bei
solchen Agrargemeinschaften, wo einfach
eine Fehlentwicklung eingetreten ist, dann
die entsprechende Regulierung durchgeführt wird.
Noch etwas zu Vill, weil das wirklich eine
Besonderheit ist. Ich habe selber einmal
so ein Gutachten in Osttirol gemacht, wo
es um eine Entschädigungsfrage nach
dem Flurverfassungslandesgesetz
gegangen ist. Wenn heute agrarische