Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.51

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- 391 -

Grundstücke in Anspruch genommen
werden, dann ist die Entschädigung in der
Höhe des Ertragsentgangs zu bemessen.
Das heißt, wenn dort auf einer ehemaligen
Waldfläche eine Deponie errichtet wird,
dann sollte eigentlich die Agrargemeinschaft den Holznutzungsentfall, die Weideund Streunutzung entschädigt bekommen.
Weide- und Streunutzung sind nicht mehr
so aktuell.
Trotzdem sollte sich natürlich die Stadtgemeinde Innsbruck auf den Standpunkt
stellen, zumindest bis zu einer allfälligen
Neuregulierung - das sind agrarische
Grundstücke -, dass nur der Nutzungsentgang und nicht mehr entschädigt werden
sollte.
Wir haben an und für sich drei Formen von
Entschädigungen: Erstens, Flächen im
Ahrental, die schon zugeschüttet und
rekultiviert worden sind; das ist relativ
gering. Zweitens, Flächen, welche
geschüttet werden bzw. in Bearbeitung
sind und drittens Flächen, wo Bauwerke
sind, die auch für Straßen und Infrastruktur genützt werden; dort sind die höchsten
Pachtzinse.
Natürlich kann man das beantragen. Der
vorliegende Antrag hat diese Intention und
das wird mühsam erwägt. Ich glaube, hier
sollte der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck doch im Sinne der
seinerzeitigen Intention der Regulierungsurkunden, nämlich Sicherung der Rechte,
zu einer klaren Linie finden. Alles, was
darüber an Erträgen, aber auch Belastungen für die Gemeinde hinausgeht, sollte
doch abgewendet werden.
Ich bin natürlich dafür, dass dieser Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen wird.
Es wird diesbezüglich nicht nur im
Gemeinderat, sondern auch auf Landesebene eine spannende Diskussion geben.
Die Grünen, wie auch andere Fraktionen,
werden sich dieses Themas auch besonders annehmen. Man kann schon sehr
gespannt sein, wie sich künftig die Tiroler
Landesregierung und der Tiroler Landtag
in dieser Frage verhalten werden. Das
wird sehr wesentlich unsere Möglichkeiten
bestimmen.

GR-Sitzung 24.4.2008

Schriftführerin Gabl übernimmt die
Schriftführung.
GR Abenthum: Ich möchte zum Thema
Agrargemeinschaften drei Anmerkungen
machen: Ich glaube, dass bei der Regulierung in den 50er-Jahren sicherlich nicht
alles Kriminelle am Werk gewesen sind.
Die Behörden haben sich damals sicher
im Rahmen der gültigen Gesetze bewegt
und deshalb soll man nicht nach fünfzig
Jahren Grundbuchseintragungen anzweifeln.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das soll
man nicht nur, sondern das muss man,
denn dazu hast Du einen Eid abgelegt.)
Über die Pachthöhe soll man verhandeln,
aber diesbezüglich sollte man differenzieren. Pro Jahr werden in der Deponie
Ahrental zirka 100.000 Tonnen Müll
deponiert. Davon stammen nur
50.000 Tonnen Müll aus Innsbruck und
50.000 Tonnen kommen aus anderen
Gemeinden Tirols. Der Erlös der Agrargemeinschaft insgesamt beträgt im
Jahresschnitt zirka € 550.000,--. Davon
stammen aus Innsbruck € 275.000,--. Von
diesen € 275.000,-- müssen 20 %
Mehrwertsteuer und 25 % Körperschaftssteuer bezahlt werden, was wiederum der
Allgemeinheit zugute kommt.
Ich bin der Meinung, dass der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck nicht
die Aufgabe hat Verhandlungen zu führen,
damit Gemeinden von auswärts in der
Stadt Innsbruck billig ihren Müll deponieren können.
(Bgm.in Zach: Die Deponie ist unser
Unternehmen.)
GR Grünbacher hat die These aufgestellt,
dass die Agrargemeinschaft Vill jeden
Innsbrucker bzw. jede Innsbruckerin
€ 10,-- pro Jahr kostet. Diese Rechnung
stammt aus dem Jahr 2006, was ein
Ausnahmejahr war, weil man die Deponie
Fritzens komplett ins Ahrental geführt und
sich das deshalb verdoppelt hat. Das hat
aber mit der Stadt Innsbruck nichts zu tun.
Die Einnahmen, welche die Agrargemeinschaft Vill von der Stadt Innsbruck erhält,
betragen pro Einwohnerin bzw. Einwohner
€ 1,41 und nicht € 10,--.