Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.74

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_04-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 414 -

ren. In der Lesben- und Schwuleninteressenpolitik hat die Politik der Sichtbarkeit
einen ganz besonders wichtigen Stellenwert. Zur Sichtbarkeit im öffentlichen
Raum - Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer wird das bestätigen - wird City
Dressing im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft 2008 (EURO) betrieben und
die Stadt mit blauen Fahnen behübscht.
Mein Antrag ist dahingehend, dass man
an dem International Day Against Homophobia als Stadt auch zeigen kann,
dass uns die Offenheit und Toleranz ein
besonderes Anliegen ist und wir zu
diesem Anlass die Innbrücke bei der
Altstadt, also in der Nähe des Marktplatzes, wo die In(n)love stattfinden wird,
einen Tag lang mit Regenbogenfahnen
beflaggen.
Ich glaube, das wäre ein wichtiges
Zeichen, das auch von vielen Menschen in
dieser Stadt als ein Zeichen der Offenheit
und Toleranz verstanden würde.
Daher bitte ich um
die Annahme dieses Antrages.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte für meine Person feststellen, dass
ich durchaus diese Beflaggung für möglich
erachte. Es ist aber nicht üblich, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck so etwas
vornimmt. Wenn die Organisatoren
diesbezügliche Anträge stellen, werde ich
das gerne unterstützen. Auch wenn ein
entsprechender Subventionsantrag
gestellt wird, weil die Organisationen das
vielleicht nicht finanzieren können, dann
werde ich diesen auch entsprechend
bearbeiten.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Der Antrag
lautet so, dass die Stadt Innsbruck diese
Beflaggung vornehmen soll. Das ist etwas,
wo auch wir sagen, dass das einen oder
mehrere Schritte zu weit geht, weil zum
Beispiel auch der Internationale Tanzsommer selber beflaggt und diesbezüglich
bei der Stadt Innsbruck ansucht. Für diese
Beflaggung erhält der Internationale
Tanzsommer eine Förderung bzw. eine
Unterstützung.
Wenn es so ist, dass angesucht wird und
es aus dem eigenen Kapazitätsbereich
Menschen gibt, die beflaggen, soll das
möglich sein, um durch die RegenbogenGR-Sitzung 24.4.2008

flaggen zu kennzeichnen, dass der
International Day Against Homophobia ist.
Wir können uns jedoch nicht vorstellen,
dass die Stadt Innsbruck diese Beflaggung
vornimmt, weil wir sonst wirklich im Laufe
des Jahres eine erkleckliche Anzahl von
Beflaggungen hätten und wahrscheinlich
jeden zweiten Tag beflaggen könnten.
Außerdem müssten wir eine eigene Halle
bauen, um die gesamten Flaggen
unterzubringen.
Das ist sicherlich nicht die Intention von
GR Mair, sondern die Intention wird sein,
dass man das tun darf. Dafür gibt es einen
üblichen Weg und das muss nicht ein
Beschluss des Gemeinderates sein.
GR Mair: Durch das Konzept der Sichtbarkeit macht es schon einen Unterschied,
wer das willkommen heißt. Deshalb bringe
ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Der Beschlussvorschlag wird ersetzt durch
die Formulierung:
"Die Fahnenmasten an der Innbrücke,
werden am 17.5.2008 den Organisatoren
der In(n)love zur Beflaggung mit Regenbogenfahnen zur Verfügung gestellt."
Mair e. h.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
mich der Wortmeldung von StRin Dr.in Pokorny-Reitter anschließen, dass man nicht
den Gemeinderat dazu herausfordert,
dass wir 365 Tage definieren und die
Fahnenmasten an jedem bestimmten Tag
einer Organisation zur Verfügung gestellt
werden.
Der nächste Tag, den man für eine
Beflaggung vorschlagen müsste, wäre der
Tag der Familie am 15.5.2008. Ich glaube,
dass das nicht über die Kompetenz des
Gemeinderates geht, sondern eine
Angelegenheit ist, die so wie bisher
gehandhabt werden sollte. Das heißt, dass
für eine Veranstaltung um Beflaggung
angesucht und dies vom Stadtsenat
genehmigt wird.
Ich hätte es nicht gerne, wenn man
beginnt, den Gemeinderat damit zu
befassen. Es gibt 365 Tage im Jahr und
wahrscheinlich 700 Anliegen für eine
Beflaggung. Ich schlage vor, dass solche
Ansuchen dem Stadtsenat zugewiesen
werden, damit die Organisatoren, wie bei