Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.26
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gungskosten, übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck.
Bgm.in Zach: Dieses Grundstück ist in der
Nähe der neu zu errichtenden Fußballakademie, hat damit aber nichts zu tun. Es
wäre aber sehr günstig, wenn wir dieses
Grundstück erwerben, da dort weiterhin
landwirtschaftlich gearbeitet wird.
Ich möchte Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer für die wirklich sehr gute Verhandlung danken. Es ist eine günstige
Gelegenheit, dieses Grundstück zu
erwerben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer.
ist nicht vorgesehen" aus den Richtlinien
zu streichen, da es der Jury obliegt, den
Geldbetrag unter einmal zu übergeben.
Die Richtlinien wurden erarbeitet, und ich
glaube, dass im Prinzip mit diesem Preis
ein weiterer Schritt in jene Richtung
gemacht wurde, der Integration Zeichen
zu setzen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
möchte zwei Anmerkungen machen, die
nicht inhaltlicher Natur sind. Grundsätzlich
sind wir für diesen Preis der Kulturen und
ich glaube, dass es ein wichtiger Beitrag
ist, um Bewusstseinsbildung im Bereich
der Integration zu betreiben.
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 16.4.2008:
Die Frau Bürgermeisterin hat schon den
§ 3 "eine Aufteilung des Geldbetrages auf
mehrere Preisträger ist nicht vorgesehen"
der Richtlinien angesprochen. Ich bin der
Auffassung, dass man das der Jury
überlassen sollte. Die Formulierung "die
Höhe des Preises beträgt € 3.000,--"
beinhaltet schon, dass es sich um einen
Preis und nicht um mehrere Preise
handelt. Es könnte einmal sein, dass es
vielleicht zwei gleichwertige Preisträger
gibt und man dann unter Umständen den
Preis aufteilt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck schreibt für
das Jahr 2008 und folgende jährlich einen
"Preis der Kulturen der Landeshauptstadt
Innsbruck" aus.
Deshalb würde ich meinen, dass man hier
die Jury nicht präjudiziert und stelle daher
den Antrag, den Nebensatz im § 3 der
vorliegenden Richtlinien
Grundlage für den Preis sind die beiliegenden Richtlinien zur Vergabe laut Beschluss einer gemeinsamen Sitzung des
gemeinderätlichen Kulturausschusses und
des gemeinderätlichen Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, vom 11.3.2008.
…, eine Aufteilung des Geldbetrages auf
mehrere Preisträger ist nicht vorgesehen.
17.
V 5607/2008
I-OEF 59/2006
"Preis der Kulturen der Landeshauptstadt Innsbruck", Richtlinien zur Vergabe
Die notwendigen Finanzmittel sind für das
Jahr 2008 von der Mag.-Abt. V, Erziehung,
Bildung und Gesellschaft, im Nachtragswege zu beantragen. Für die Jahre 2009
und folgende, sind die Finanzmittel im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck vorzusehen.
Die Richtlinien zur Vergabe des "Preises
der Kulturen der Landeshauptstadt
Innsbruck" liegen den Mitgliedern des
Gemeinderates vor.
Es wurde in der Sitzung des Stadtsenates
angeregt, im § 3 den Satz "eine Aufteilung
des Geldbetrages auf mehrere Preisträger
GR-Sitzung 15.5.2008
zu streichen.
Ich habe eine grundsätzliche Frage
hinsichtlich der Vergabe dieses Preises.
Seitens der Stadtgemeinde Innsbruck
werden mehrere Preise vergeben. Das
sind Preise für die Leopold-FranzensUniversität Innsbruck, Umweltpreise sowie
künstlerische Preise.
Frau Bürgermeisterin, in der Regel ist es
so, dass der Stadtsenat die Preisvergabe
beschließt. Wenn es in der Vergabe heißt
"die Stadt vergibt" bin ich der Auffassung,
dass nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck letztlich der Stadtsenat die Entscheidung treffen soll. Da dies
auch eine politische Dimension hat,
glaube ich wäre es richtig, wenn ein
politisches Gremium der Stadt Innsbruck
dahinter steht.