Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.140

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Neufassung
Mietvertrag

Darüber hinaus empfahl die Kontrollabteilung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz, die seit Abschluss des Mietvertrages getroffenen ergänzenden Vereinbarungen in einem Mietvertrag zusammenzufassen. In der Stellungnahme dazu argumentierte das Amt für
Kultur, dass sich die Stadt in einem ausgesprochen günstigen Mietverhältnis befinden würde und im Mietvertrag keine Wertsicherung enthalten sei. Daher würde keine Neufassung des Vertrages angestrebt, um
dadurch die günstigen Konditionen nicht in Frage zu stellen.

Verein Tiroler
Künstlerschaft

Die im Rahmen der Vermietung eines Geschäftslokales (Stadtturmgalerie) an den Verein „Tiroler Künstlerschaft“ vereinbarten Miet- und Betriebskosten in Höhe von aktuell € 5.336,64 jährlich werden dem Mieter
im Wege einer Subvention zurückerstattet. Der Kontrollabteilung konnte allerdings keine schriftliche Grundlage im Hinblick auf die Genehmigung dieser Subvention vorgelegt werden.
Die Kontrollabteilung vertrat die Ansicht, dass lt. den Bestimmungen
der geltenden Subventionsordnung vom Mieter jeweils um die Gewährung dieser Subvention schriftlich angesucht hätte werden müssen und
in weiterer Folge in Anbetracht der Höhe des Subventionsbetrages ein
Beschluss des Gemeinderates (auf Grund einer schon bestehenden
mittelfristigen Fördervereinbarung) erforderlich gewesen wäre. Lt. seiner Stellungnahme wird das Amt für Kultur der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechen.

Fehlbuchungen

Auf der Vp. 1/312000-757250 – Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, lfd. Transferzlg.-Priv.Institut. Jahressubvention wurden
zwei Fehlbuchungen im Betrag von € 941,53 sowie € 263,03 konstatiert, bei denen es sich um keine Subventionszahlungen gehandelt hat.
Eine Korrektur dieser Fehlbuchungen war allerdings zum Prüfungszeitpunkt (April 2008) für das Haushaltsjahr 2007 nicht mehr möglich.

Subventionsrückzahlungen; Nichtauszahlung einer
Subvention

Insgesamt wurden drei ausbezahlte Subventionen, zwei zu je € 500,00
bzw. eine zu € 1.000,00, wegen des Nichtzustandekommens der geplanten Projekte der Stadtgemeinde Innsbruck rücküberwiesen. Weiters hat sich gezeigt, dass eine Subvention über € 1.000,00 zwar genehmigt, jedoch nicht ausbezahlt worden ist.

Anfänglicher
Kassenrest

Der auf der Vp. 1/369000-757250 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut. Jahressubvention im Jahr 2007
aufscheinende anfängliche Kassenrest von € 20.000,00 resultierte aus
einer im Jahr 2006 vorgesehenen, jedoch erst im Jahr 2007 ausbezahlten Subvention betreffend die Rückerstattung von Mietkosten für das
Theater an der Sill.

Anordnungssoll
Sondersubventionen

Das auf dem Sammelnachweis 511 (Sondersubventionen) ausgewiesene Anordnungssoll betrug € 252.440,00 und setzte sich einerseits aus
den im Voranschlag der Stadtgemeinde Innsbruck für das Jahr 2007
vorgesehenen zweckgebundenen Subventionen in Höhe von insgesamt

Zl. KA-04834/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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