Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.141
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€ 162.000,00 und andererseits aus Förderungen in Höhe von
€ 90.440,00 zusammen, die auf Basis der dazu jeweils gefassten
StS- bzw. GR-Beschlüsse aus Verstärkungsmitteln genehmigt und ausbezahlt worden sind.
Abstimmung
ordnungsgemäße
Beschlussfassung
Entsprechend der Bestimmungen des IStR sind Subventionsvergaben
bis zu einer Höhe von € 3.000,00 je Einzelfall und Haushaltsjahr (also
betraglich kumulierte Betrachtungsweise!) von der für das Kulturressort
zuständigen Frau Bürgermeisterin zu entscheiden. Subventionsanträge
zwischen € 3.000,00 und € 10.000,00 bedürfen einer Beschlussfassung
durch den Stadtsenat. Ab einer Subventionshöhe von € 10.000,00 ergibt sich die Notwendigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.
Doppel- bzw.
Mehrfachförderungen
Im Haushaltsjahr 2007 wurden Beschlussfassungen zu insgesamt
277 Subventionsanträgen – verteilt auf 242 SubventionsantragstellerInnen - vorgenommen. Bei 26 SubventionswerberInnen (10,74 %)
kam es zu Doppel- bzw. Mehrfachförderungen innerhalb des Subventionstopfes Kultur.
Beanstandung
Empfehlung
Im Zuge der Überprüfung der Einhaltung der oben angeführten Beschlusserfordernisse stellte die Kontrollabteilung fest, dass in 8 dieser
26 Fälle (30,77 %) von Doppel- bzw. Mehrfachförderungen die vorgesehenen Beschlussfassungsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
Aus diesem Anlass empfahl die Kontrollabteilung, künftig die gem. IStR
vorgesehenen Beschlussfassungsmodalitäten strikt zu befolgen. In seiner Stellungnahme teilte das Amt für Kultur dazu mit, dass man künftig
noch genauer um eine strikte Einhaltung der entsprechenden Vorschriften bemüht sei.
4 Abwicklung
Sammelnachweis 510
Der Sammelnachweis 510 – Subventionen Kultur sah im Rahmen des
Voranschlags des Jahres 2007 ein Präliminare im Gesamtbetrag von
€ 1.711.800,00 vor.
Antragsformular
Die Kontrollabteilung hat aus dem Sammelnachweis 510 verschiedene
willkürlich ausgewählte Subventionsgewährungen einer stichprobenartigen Kontrolle unterzogen. Dazu konnte grundsätzlich positiv angemerkt werden, dass in allen überprüften Fällen das vorgesehene standardisierte Antragsformular in vollständig ausgefüllter und unterfertigter Form vorhanden war und somit alle im Rahmen der Stichprobe erfassten FörderungswerberInnen die Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck als für sie verbindlich anerkannt hatten.
Aktenverwaltung
Im Hinblick auf die Aktenverwaltung war festzuhalten, dass im Amt für
Kultur, wie in der städt. Subventionsordnung vorgesehen, Subventionsfälle bis € 1.000,00 sofort und Subventionsgewährungen über
€ 1.000,00 erst mit Vorliegen einer Subventionsabrechnung als erledigt
angesehen und in weiterer Folge abgelegt werden. Fehlt der Verwendungsnachweis, wird der entsprechende Subventionsakt bis zur Beibringung der erforderlichen Abrechnungsunterlagen, spätestens jedoch
Zl. KA-04834/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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