Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.26
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Die Innsbrucker Grünen sind beim Air &
Style, weil das eine Veranstaltung ist, die
ihrer Zielgruppe gefällt, natürlich auch
dabei. Das sind auch Spitzensportler, die
sich dort bewegen. Wer sagt denn, dass
wir nicht den Spitzensport unterstützen.
Wir unterstützen den Spitzen- und
Breitensport.
Die Innsbrucker Grünen unterstützen den
Bereich, der ihnen opportun erscheint,
genau in der gleichen Art und Weise. In
diesem Fall gefällt den Innsbrucker
Grünen die Veranstaltung nicht, aber hier
stehen sie alleine da. Das macht aber
nichts, denn das wird ihnen sicherlich
öfters passieren. Daher sollten sie einfach
sagen, dass sie dagegen sind, aber nicht
versuchen, irgendetwas zu konstruieren,
das jetzt bereits künstlich eine Stunde
dauert.
Die Notrechtsverfügung gemäß § 33
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) vom Stadtsenat am
11.6.2008 (Seite 503) wird nachträglich
zur Kenntnis genommen:
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
11.
IV 3336/2006
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Verlängerung
der Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für das Wohnbaudarlehen zur Finanzierung der Aufstockung der Objekte Nordkettensiedlung I - IV (Josef-PöllStraße 21 bis 24, Nordkettenstraße 1 bis 15, Siegmairstraße 2
bis 20)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck erstreckt die
mit Beschluss des Gemeinderates vom
28.4.2005, Zl. IV 395/2005 bis zum
30.6.2020 übernommene Haftung als
Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für
das Wohnbaudarlehen 115.3483 der
BAWAG P.S.K. Bank AG betreffend die
Aufstockung Nordkettensiedlung I - IV im
Nominale in der Höhe von € 2.249.151,54,
GR-Sitzung 24.6.2008
derzeit aushaftend mit € 1.899.679,87 bis
zum 31.12.2027. Alle sonstigen Bestimmungen der Bürgschaftserklärung bleiben
unverändert aufrecht.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
die diesbezüglichen Erklärungen abzugeben und diese zu Gunsten der BAWAG
P.S.K. Bank AG zu unterzeichnen.
12.
IV 7739/2008
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für ein
zur Finanzierung des Umbaus
der Büroräume und der Sanitäranlagen im Objekt Haydnplatz 5
aufzunehmendes Darlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.6.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens mit
einem Nominale in der Höhe von
€ 470.000,-- (Zinssatz 0,005 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
zwanzig Halbjahresraten), das die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung des Umbaus der Büroräume
und Sanitäranlagen im Objekt Haydnplatz 5 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
13.
IV 7741/2008
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für ein
zur Finanzierung der Oberflächengestaltung beim Objekt
Eichhofblock aufzunehmendes
Darlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.6.2008: