Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.27
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Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens mit
einem Nominale in der Höhe von
€ 650.000,-- (Zinssatz 0,005 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
zwanzig Halbjahresraten), das die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Oberflächengestaltung
beim Objekt Eichhofblock aufnimmt.
15.
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Anpassung des Tarifes im
Jahre 2008, Ersatzregelung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.6.2008:
1.
Aufgrund der ausgebliebenen Tarifanpassung im Jahr 2008 der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) übernimmt die
Stadt Innsbruck 50 % des prognostizierten Einnahmeausfalls der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in der Gesamthöhe von € 210.000,--. Der städtische Anteil beträgt somit maximal
€ 105.000,--.
2.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
14.
IV 7742/2008
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für ein
zur Finanzierung der Stiegenhaussanierung und des Einbaus
einer SAT-Anlage beim Objekt
Innstraße 2 aufzunehmendes
Darlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.6.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Darlehens mit
einem Nominale in der Höhe von
€ 145.000,-- (Zinssatz 0,005 %-Punkte
über dem 6-Monats-EURIBOR ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
zwanzig Halbjahresraten), das die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Finanzierung der Stiegenhaussanierung
und des Einbaus einer SAT-Anlage beim
Objekt Innstraße 2 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
GR-Sitzung 24.6.2008
IV 7987/2008
Bgm.in Zach: Die ausgebliebene Tarifanpassung im Jahr 2008 dient der Bevölkerung, und zwar ganz besonders in der
Situation, wo die Preise für Lebensmittel,
Energie usw. immer teurer werden.
Vor der Wahl wurde gemeinsam mit dem
Land Tirol beschlossen, die Tarifanpassung im Jahr 2008 auszusetzen. Diese
Kosten muss aber immer irgendwer
bezahlen, denn es gibt nichts ganz
umsonst. In diesem Fall zahlt das der
Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin. Ich
habe dem aus mehreren Gründen
zugestimmt, weil sich in den Wahlverhandlungen gezeigt hat, dass man viel Geld in
die Hand nimmt, um den Bürgerinnen bzw.
Bürgern die Situation zu erleichtern.
Der prognostizierte Einnahmenausfall
beträgt € 210.000,--. Der städtische Anteil
hat die Hälfte betragen. Zuvor hat man
gemeint, dass dieser Anteil viel mehr
betragen würde. Laut genauer Rechnung
von Direktor Dipl.-Ing. Baltes war dies
nicht der Fall und somit beträgt der
städtische Anteil € 105.000,--.