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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.28

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16.

erfolgt eine kostenlose Inanspruchnahme durch die Stadt Innsbruck, die
diesbezüglich die Wegehalterhaftung
im Sinne des § 1319 a ABGB trifft und
die Republik Österreich gegen Schadenersatzansprüche Dritter voll
schad- und klaglos zu halten hat.

IV 8076/2008
IISG RA-421/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer etwa 123 m2 großen Teilfläche des Grundstückes .792/1,
vorgetragen in EZ 329, Grundbuch 81113 Innsbruck, von Vellat-Pötsch Anneliese und Pötsch
Adolf für die Realisierung des
neuen Radweges zwischen der
Station Löwenhaus und dem
Hans-Psenner-Steg samt Nachtragskredit

5.

Im Rahmen des zukünftigen Hochwasserschutzprojektes am rechten
Innufer zwischen Congress Innsbruck
und Mühlauer ÖBB-Brücke, werden
die für den Rad- und Fußweg in Anspruch genommenen Teilflächen zu
einem angemessenen Preis von der
Stadt Innsbruck eingelöst bzw. getauscht.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von
Anneliese Vellat-Pötsch und Adolf
Pötsch eine für die Realisierung des
neuen Radweges zwischen Löwenhausstation und Hans-Psenner-Steg
unbedingt erforderliche etwa 123 m2
große Teilfläche des Grundstückes
.792/1, vorgetragen in EZ 329,
Grundbuch 81113 Innsbruck, um den
einvernehmlich festgelegten Kaufpreis, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird. Damit sind sämtliche Ansprüche der Grundeigentümer
und ihrer Bestandnehmer abgegolten.

6.

Mit der weiteren Präzisierung und
Durchführung des Rechtsgeschäftes
wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.

7.

Für die Finanzierung des Kaufpreises,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, wird ein Nachtragskredit einschließlich Nebengebühren (Grunderwerbssteuer und
Grundbucheintragungsgebühr) aus
der Vp. 5/612000-002273 (Grundstücke Straßengrund) genehmigt.

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Durchführung des Kaufvertrages sowie den
notwendigen Umbauarbeiten in diesem Bereich, insbesondere dem Versetzen der dortigen Mauer, entstehen,
trägt ausschließlich die Stadt Innsbruck.

17.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.6.2008:
1.

2.

3.

Die Übergabe und Übernahme der
erforderlichen Teilfläche des Grundstückes .792/1 erfolgt in den Grenzen
und Marken des von der Stadt Innsbruck noch zu erstellenden Teilungsplanes, frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, jedoch ohne
Gewähr der Verkäufer für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte
Beschaffenheit oder Eignung.

4.

Hinsichtlich jener Teilflächen des
öffentlichen Wassergutes des Grundstückes 1135/1, vorgetragen in
EZ 797, Grundbuch 81113 Innsbruck,

GR-Sitzung 24.6.2008

IV 8421/2008
IISG RA-439/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 874/2 im
Ausmaß von 1.967 m2, des
Grundstückes 874/1 im Ausmaß
von 1.639 m2, des Grundstückes
873 im Ausmaß von 3.480 m2,
des Grundstückes 872 im Ausmaß von 2.013 m2, des Grundstückes 871 im Ausmaß von
1.791 m2, des Grundstückes 869
im Ausmaß von 1.833 m2 sowie
Teilflächen aus den Grundstücken 867 und 868 im Ausmaß
von
4.700 m2, alle Grundstücke vorgetragen in EZ 602, Grundbuch
81102 Amras (Trientlgasse 4, 6
und 8), vom Land Tirol

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 18.6.2008: