Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.126
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Schwachstellenanalyse dieser Schulen vor der Sanierung? Bitte nach
Schulen aufschlüsseln.
5.
Wurden/werden diese Schulen
gemäß Niedrigenergiehaus-Standard
saniert bzw. welche "Energieausweisklasse" wurde erreicht bzw. wird angestrebt?
6.
Wurden/werden auch Sanierungen
gemäß Passivhaus-Standard durchgeführt bzw. angedacht?
7.
Wurde/wird bei den genannten
Sanierungen auch auf erneuerbare
Energieträger für die Warmwasserbereitung, Heizung und Kühlung umgestellt, bzw. diese als Ergänzung eingesetzt? Bitte aufschlüsseln.
8.
Wie sieht das mittel- und langfristige
Sanierungskonzept der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
für die restlichen Gebäude im Besitz
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) aus? Bitte nach den
seit dem Jahr 2006 erfolgten Sanierungen sowie in den kommenden fünf
Jahren anstehenden Sanierungen
aufschlüsseln?
9. bis 13.
wie Fragen 3. bis 7. bezogen auf
diese Objekte.
Mit der neuen Tiroler Bauordnung (TBO)
ist nun auch der Energieausweis für
Gebäude rechtlich fixiert. Alle Neubauten
müssen ab sofort für die Baueinreichung
einen Energieausweis vorlegen. Auch bei
umfassenden Sanierungen von Gebäuden
über 1.000 m2 Nettogrundfläche (Nutzfläche) ist seit dem 1.1.2008 ein Energieausweis verpflichtend. Für Bestandsgebäude gilt dies bei zutreffender Vorlagepflicht erst ab dem 1.1.2009.
Der Energieausweis macht einen einfachen Vergleich der verschiedenen
Gebäude bezüglich ihres Energiebedarfes
möglich. Analog dem Verbrauchspickerl,
welches man insbesondere von Kühlschränken kennt, kann man anhand des
Energieausweises energetisch sehr gute
(Klasse A++) von energetisch schlechten
Gebäuden (Klasse G) unterscheiden.
GR-Sitzung 23.10.2008
14. Wie ist der Umsetzungsstand
betreffend Einführung des Energieausweises, bzw. ist damit zu rechnen,
dass per 1.1.2009 alle Bestandsobjekte der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) über einen
solchen Energieausweis verfügen?
15. Gibt es eine Liste der Energieausweise aller Bestandsgebäude der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG), bzw. kann eine solche
eingesehen werden?
16. Wie viele Gebäude der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
finden sich in den jeweiligen Energieausweisklassen?
17. Gibt es seitens der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
bzw. des Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) Überlegungen, den Mietzins in
Wohngebäuden mit dem Anstieg der
Energieausweisklasse zu senken,
also Abschläge zum Hauptmietzins
für hohen Heizwärmebedarf und damit hohe Betriebskosten vorzusehen?
18. Welche Anreizsysteme bietet die
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG), um den individuellen
Energieverbrauch der NutzerInnen
ihrer Objekte zu senken?
19. Ist seitens der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) im Bereich
der Verwaltung von öffentlichen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Veraltungsgebäuden, Veranstaltungsräumen) Intracting - also verwaltungsinterne Einsparungsmaßnahmen, die
von der öffentlichen Hand vorfinanziert und durch die Energieeinsparung
refinanziert werden - angedacht?
Mag.a Schwarzl e. h.