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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.155

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122 Bussen, an die Inn-Bus zu verkaufen. Der angesprochene Verkauf
der Fahrbetriebsmittel erfolgte zu Restbuchwerten. Der gem. Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis ist in vierteljährlichen Raten bis zum Jahr
2011 abzustatten.
Gutachten
Wertfeststellung

Als Richtlinie zur Festlegung der Kaufpreishöhe hat die IVB im Jahr
2004 einem Sachverständigen den Auftrag zur Wertfeststellung des
Dieselbusfuhrparks erteilt. Dabei wurde vom Sachverständigen in seiner Bewertung einerseits auch Buszubehör berücksichtigt, welches in
weiterer Folge nicht Gegenstand des Kaufvertrages wurde. Andererseits ist das Bewertungsgutachten zum Stichtag 31.8.2004 erstellt worden, während der Verkauf der Busse mit Stichtag 1.1.2006 erfolgte.
Um eine Vergleichbarkeit zwischen den im Rahmen des Gutachtens
festgestellten Verkehrswerten und den als Kaufpreis verwendeten
Restbuchwerten der Busse sicherzustellen, musste das Bewertungsgutachten um die beiden o.a. Umstände „bereinigt“ werden. Nach
durchgeführter Harmonisierung lagen die Werte des Sachverständigen
per 1.1.2006 im Ergebnis lediglich geringfügig unter den jeweiligen
Restbuchwerten. Auf Basis dieses Umstandes war die Entscheidung der
IVB, die Busflotte zu Restbuchwerten an die Inn-Bus zu veräußern, aus
Sicht der Kontrollabteilung nachvollziehbar, zumal durch den gewählten
Wertansatz für die IVB buchmäßig weder Gewinne noch Verluste entstanden sind.

Kaufvertrag

Mit Kaufvertrag vom 14.6.2006, abgeschlossen zwischen der IVB und
der Inn-Bus, wurden rückwirkend mit 1.1.2006 die 122 Dieselbusse in
das Eigentum der Inn-Bus übertragen. Es handelte sich dabei um
68 Solobusse, 19 Überlandbusse sowie 35 Niederflurgelenkbusse. Gegenstand des Kaufvertrages waren nicht nur die Busse selbst, sondern
auch diverses Zubehör und Bestandteile, soweit sie in den jeweiligen
Bussen angebracht waren.
Jene Bestandteile (z.B. IBIS, Fahrscheinentwerter, Funk- und Laufschriften) die zwar teilweise in den Bussen vorhanden, aber nicht Gegenstand des Kaufvertrages waren, verblieben im Eigentum der IVB,
werden aber auf Grund einer gesonderten Vereinbarung der Inn-Bus
zur Verfügung gestellt. Das Ersatzteillager für die Dieselbusfahrzeuge
verblieb ebenfalls im Eigentum der IVB.
Als Kaufpreis wurde ein Betrag in Höhe von € 11.785.453,99 exklusive
Umsatzsteuer vereinbart. Die vorgesehenen nachstehend angeführten
jährlichen Kaufpreisraten sind jeweils in 4 gleichen Teilbeträgen zu bezahlen, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Ende eines jeden Quartals.
2006: € 2.480.453,99
2007: € 2.280.000,00
2008: € 2.115.000,00
2009: € 2.010.000,00
2010: € 1.780.000,00
2011: € 1.120.000,00

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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