Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.187
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gem. der Vereinbarung und die Auszahlungsgestion im (abgelaufenen)
Haushaltsjahr 2007.
Hinsichtlich der vereinbarten Wertanpassungsmodalitäten stellte die
Kontrollabteilung fest, dass für die beiden Auszahlungen des ersten
und zweiten Quartals des Jahres 2008 keine Wertanpassung vorgenommen worden ist. Der jeweilige Auszahlungsbetrag in Höhe von
€ 17.850,00 wurde vom Sachbearbeiter in der Weise ermittelt, als dass
der für das Haushaltsjahr 2008 präliminierte Betrag in Höhe von
€ 71.400,00 geviertelt wurde. Die Kontrollabteilung errechnete unter
korrekter Vornahme der vertraglich vorgesehenen Valorisierung einen
für das Jahr 2008 auszuzahlenden Gesamtbetrag in Höhe von
€ 71.913,95 und empfahl, die vertraglich fixierte Valorisierung vorzunehmen. Die MA IV teilte im Rahmen des Anhörungsverfahrens dazu
mit, dass die von der Kontrollabteilung vorgeschlagene Valorisierung
zwischenzeitlich durchgeführt worden sei. Auf Basis der Empfehlung
der Kontrollabteilung erfolgte die Auszahlung für das dritte Quartal
2008 in Höhe von € 17.978,49 bzw. wird im vierten Quartal der
Restbetrag in Höhe von € 18.235,46 beglichen werden.
Betreffend die festgelegten Berichtslegungsmodalitäten vermisste die
Kontrollabteilung den gem. Pkt. IX der Vereinbarung vom
21.2./6.3.2007 ausdrücklich vorgesehenen Tätigkeitsbericht und empfahl daher, den angesprochenen Bericht im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarung(en) einzufordern. Die MA IV teilte im Zuge ihrer Stellungnahme mit, dass auf Basis der Empfehlung der Kontrollabteilung
der ausständige Tätigkeitsbericht angefordert und mittlerweile nachgereicht worden ist, wobei der Kontrollabteilung dabei als Nachweis eine
Kopie desselben zur Verfügung gestellt wurde.
Zur Auszahlungsgestion des Haushaltsjahres 2007 stellte die Kontrollabteilung fest, dass bereits per 28.11.2006 eine Auszahlung in Höhe
von € 20.000,00 als „Vorauszahlung 2007 lt. vertragl. Verpflichtung“
vorgenommen worden ist, wobei aus dem Subventionsakt nicht ersichtlich war, weshalb diese Vorauszahlung getätigt wurde. Außerdem erfolgte per 17.1.2007 – also ebenfalls vor dem endgültigen Abschluss
der Vereinbarung – eine weitere Auszahlung in Höhe von € 10.000,00,
deren Zahlungsgrund (Fälligkeit Finanzamt, daher Bitte um „unbürokratisch schnelle Überweisung“) im Subventionsakt allerdings dokumentiert war. Die weiteren Auszahlungen in Höhe von € 15.000,00
(20.4.2007), € 10.000,00 (4.7.2007) und € 20.000,00 (27.9.2007) erfolgten allesamt nach Vertragsabschluss. Unter Summierung der dem
Haushaltsjahr 2007 zurechenbaren Auszahlungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass dem Tierschutzverein für Tirol im Jahr 2007 insgesamt ein Betrag in Höhe von € 75.000,00, anstatt der vertraglich vereinbarten € 70.000,00, zur Verfügung gestellt wurde. Weder aus dem
Subventionsakt, noch aus einer entsprechenden Beschlussfassung im
Gemeinderat konnten Informationen gewonnen werden, worin sich
dieser „Übergenuss“ begründete. Ebenfalls dem Tierschutzverein für
Tirol bzw. der Auszahlungsgestion des Haushaltsjahres 2007
Zl. KA-09775/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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