Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.188
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zuzuordnen war eine „Buchung“ über € 19.800,00. Recherchen der
Kontrollabteilung dazu zeigten, dass dieser Betrag die noch offenen
Verpflichtungen des Tierschutzvereins für Tirol gegenüber der Stadtgemeinde Innsbruck aus dem Gehsteig- und Erschließungsbeitrag im
Zusammenhang mit dem Um- bzw. Erweiterungsbau des Tierheimes
Mentlberg betraf. Auch hierzu vermisste die Kontrollabteilung – abgesehen von der Beschlussfassung im „Budgetgemeinderat“ hinsichtlich
der Voranschlagsposten des Sammelnachweises 430 und 431 – einen
konkreten Gemeinderatsbeschluss für die Subventionsgewährung.
Hinsichtlich der im November des Jahres 2006 vorgenommenen Vorauszahlung über € 20.000,00 teilte die MA IV im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass diese aufgrund der angespannten finanziellen Situation beim Tierschutzverein für Tirol in Abstimmung mit der
Finanzreferentin vorgenommen worden sei. Zur haushaltsrechtlichen
Abwicklung im Jahr 2007 wurde seitens der MA IV weiters argumentiert, dass für den Tierschutzverein für Tirol im Sammelnachweis 431
eine Sondersubvention in Höhe von € 60.000,00 (Budgetverhandlungen
zwischen der Finanzreferentin und der Obfrau des Tierschutzvereins für
Tirol) budgetiert und im Budgetgemeinderat am 15.12.2006 auch beschlossen worden ist. Diese Summe beinhaltete auch den offenen Gehsteig- und Erschließungskostenbeitrag. Darüber hinaus wurde mittels
GR-Beschluss vom 25.1.2007 die hier angesprochene vertragliche Vereinbarung in Höhe von insgesamt € 70.000,00 abgeschlossen. Nach
Auffassung der MA IV war es daher vertretbar, im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Auszahlungen auf Basis der zitierten GRBeschlüsse ohne separaten GR-Beschluss durchzuführen. Die Kontrollabteilung wies in ihrer Anmerkung darauf hin, dass der „Auslegung“
der MA IV die Sichtweise zugrunde liegt, dass die im Budgetgemeinderat beschlossene Sondersubvention nicht der Bedeckung der in weiterer
Folge abgeschlossenen (Leistungs-)Vereinbarung diente, sondern zusätzlich berücksichtigt wurde. Tatsächlich wurden aus der angesprochenen Sondersubvention jedoch zwei Teilzahlungen über insgesamt
€ 20.000,00 betreffend die (Leistungs-)Vereinbarung bedeckt. Der offene Gehsteig- und Erschließungskostenbeitrag wurde nicht aus Mitteln
dieser Sondersubvention beglichen. Im Ergebnis vertritt die Kontrollabteilung daher weiterhin die Ansicht, dass unter formalen Gesichtspunkten hinsichtlich der Subventionsgewährung für den offenen Gehsteigund Erschließungskostenbeitrag in Höhe von € 19.800,00 sowie für den
„Übergenuss“ in Höhe von € 5.000,00 ein separater Gemeinderatsbeschluss erforderlich gewesen wäre.
Auf Basis der vorgefundenen Lücken in Bezug auf die Dokumentation
des Subventionsaktes (Hintergrund für Vorauszahlung im Jahr 2006,
Begründung Übergenuss 2007, Beschlussgrundlagen) empfahl die Kontrollabteilung die diesbezügliche Aktenführung in Hinkunft transparenter zu gestalten. In ihrer Stellungnahme dazu teilte die MA IV mit, dass
allfällige Mängel in der Dokumentation des Subventionsaktes darauf
zurückzuführen wären, dass aufgrund eines sehr langen Krankenstandes des zuständigen Sachbearbeiters der Akt vertretungsweise
Zl. KA-09775/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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