Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.97

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- 788 -

hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

50.

III 14783/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/2,
Pradl, südlicher Eckbereich Burgenlandstraße - Resselstraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/2,
Pradl, südlicher Eckbereich Burgenlandstraße - Resselstraße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

51.

III 14784/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B7/2,
Höttinger Au, Bereich Mitterweg
31, 49 a und 75 a, Dr.-Stumpfstraße 36 (mit nördlich und östlich angrenzenden Parzellen)
und 115 (östlicher Bereich) sowie Uferstraße 102, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig
(bei Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz
zu Punkt 1. der Stellungnahme der Mag.Abt. III, Verkehrs- und Stadtplanung):
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst und
FREI; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
23.10.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B7/2,
Höttinger Au, Bereich Mitterweg 31, 49 a
und 75 a, Dr.-Stumpf-Straße 36 (mit
nördlich und östlich angrenzenden
GR-Sitzung 23.10.2008

Parzellen) und 115 (östlicher Bereich)
sowie Uferstraße 102, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
möchte aus der Position des Vorsitzenden
dazu eine kurze Wortmeldung abgeben.
Ich halte es für nicht wirklich angebracht,
dass ein Mitglied des Tiroler Landtages in diesem Fall von der FPÖ -, bevor der
Bauausschuss sich mit der Sache intensiv
beschäftigt hat, bereits an die betroffenen
Bewohnerinnen bzw. Bewohner in diesem
Gebiet ein Schreiben richtet, in dem im
Wesentlichen ausgeführt wird, dass er
sich dafür massiv einsetzt, aber natürlich
die Stadtregierung sich über seine Dinge
hinwegsetzt und er deshalb leider nicht
mehr machen kann. Die Stadtregierung
wird sich also nicht ernsthaft mit den
Anliegen und Einsprüchen auseinandersetzen.
Er schließt sein Schreiben mit den Worten:
"Sollten die Bewohnerinnen bzw. Bewohner in Zukunft irgendwelche Anliegen oder
Anregungen haben, steht ihnen die FPÖ
jederzeit gerne zur Verfügung."
Ich halte eine solche Vorgangsweise
wirklich für nicht korrekt, weil heute vor der
Sitzung des Gemeinderates eine Sitzung
des Bauausschusses stattgefunden hat, in
der wir uns sowie die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, in dieser Angelegenheit
intensiv mit allen Einsprüchen auseinandergesetzt und seitenlange Vorlagen
gemacht haben. Sogar das Planungsgebiet haben wir in den Bereich südlich des
Mitterweges bis hin zur Uferstraße
zweigeteilt und haben uns mit den
Einsprüchen entsprechend auseinandergesetzt.
Die meisten Einsprüche haben sich auf die
Frage der Breite des Mitterweges und der
Rehgasse sowie Verbindung-Rehgasse
bezogen. Wir haben über den Bereich
zwischen Tiergartenstraße und Mitterweg
überhaupt noch keinen Beschluss gefasst,
weil wir dort noch in der Auseinandersetzung mit den gesamten Einsprüchen sind.
Daher ist ein solches Vorgehen einfach
unzulässig, noch dazu, wenn man selbst
vom Planungsgebiet Betroffener ist und
ein persönliches Anliegen hat. (Beifall)