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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.98

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52.

III 6011/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. SA - B2/2, Innsbruck
- Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 10 und 12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B2, Zeichn. Nr. 3593),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig, (bei Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz; 1 Stimme):
GR Mag. Fritz: Ich darf für die Fraktion
Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 6 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. SA - B2/2, Innsbruck - Saggen,
Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 10 und 12
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B2, Zeichn. Nr. 3593), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

gen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich wird, wie bereits im ersten
Entwurf, in allen Stellungnahmen der
Umwidmungswunsch von Freiland in
Bauland gestellt.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Der Beschluss
des Bebauungsplanes wird empfohlen.
Die geforderten Projektsicherungsverträge
sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.10.2008:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HW
- F29, Hötting - West, Bereich zwischen
Schneeburggasse, Hocheggweg, nördlicher Siedlungsrand, Planötzenhofweg und
Schlotthofweg (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2845, HW - F2, Zeichn. Nr. 2710, HW F6, Zeichn. Nr. 2926, HW - F22, Zeichn.
Nr. 3615), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.

54.
53.

III 4532/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HW - F29, Hötting - West, Bereich zwischen Schneeburggasse, Hocheggweg, nördlicher
Siedlungsrand, Planötzenhofweg
und Schlotthofweg (als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. HW - F1, Zeichn. Nr. 2845,
HW - F2, Zeichn. Nr. 2710, HW F6, Zeichn. Nr. 2926, HW - F22,
Zeichn. Nr. 3615), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingeganGR-Sitzung 23.10.2008

III 4534/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B4, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baugebietes nördlich der Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg,
Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und Hocheggweg, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Da sie sich inhaltlich auf den Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B4/1