Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf
- S.8
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und des Landes Tirol. Der Spielraum ist
grundsätzlich aber ein sehr beengter.
Wir führen verschiedene stationäre
Einrichtungen. Zum einen sieben Wohnund Pflegeheime, zwei Obdachlosenheime und zwei Jugendheime. Überall dort
gibt es Tagsätze, die im Prinzip genehmigt werden müssen. Dies einerseits
nach dem Grundsicherungsgesetz bei
den Wohn- und Pflegeheimen.
Die Frau Bürgermeisterin hat es bereits
angesprochen, dass wir diesbezüglich seit
einem Jahr sehr schwierige Gespräche
mit der Abteilung Soziales des Landes
Tirol sowie dem Sozialreferenten geführt
haben, weil es seit zehn Jahren ein
schwelendes Problem gibt. Wir haben bei
der Bezugsgestion unsere Gehälter an
jene der Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) angepasst. Das Land
Tirol wollte bereits im Jahr 1998 anlässlich des Abschlusses des Sozialpaktums,
dass wir das Vertragsbedienstetengesetz
der Gemeinden anwenden. Das ist jedoch
für uns nicht in Frage gekommen.
Dadurch hätten wir unsere MitarbeiterInnen deutlich schlechter als jene der
Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) bezahlen müssen. Alle Mitglieder
des Gemeinderates wissen, dass wir
insbesondere beim diplomierten Personal
immer eine qualitative und quantitative
Personalknappheit haben. Es war für uns
geradezu eine Überlebensfrage, dass wir
in etwa unser Personal gleich bezahlen.
Das ist vom Land Tirol bis zum heurigen
Jahr nicht akzeptiert worden.
Ich glaube, wir konnten insofern einen
qualitativen Schritt erreichen, da der
Landesrat akzeptiert hat, dass wir andere
Rahmenbedingungen haben. Auch wenn
es schriftlich noch nicht vorliegt, sieht es
so aus, dass nach einem Jahr schwieriger
Gespräche nun doch die Tagsätze nicht
vom Jahr 2009, sondern bereits des
laufenden Jahres genehmigt werden.
Das ist aber insofern nicht unproblematisch, da wir gegenüber den HeimbewohnerInnen verpflichtet sind, die Tagsätze
verbindlich jeweils zum 1. Dezember für
das darauf folgende Jahr festzulegen.
Das ist eine Frage des Konsumentenschutzes und ist im Heimvertragsgesetz
(HVerG) mittelbar des Bundes festgelegt.
GR-Sitzung 20.11.2008
Es hat Bemühungen gegeben, diese
Tagsätze, die unserer Auffassung nach
gerade kostendeckend sind, in Frage zu
stellen. Das scheint nun vom Tisch zu
sein, auch wenn wir für das nächste Jahr
gewisse Abstriche in Kauf nehmen
mussten.
Der zweite Bereich betrifft die Obdachlosenheime. Hier ermitteln wir kostendeckende Tagsätze, in denen natürlich nicht
die Investitionen, sondern nur der laufende Betrieb enthalten sind. Bei den
Kinderheimen ist das auch wieder
aufzuteilen. Für jene Kinder, die wir in der
vollen Erziehung haben, haben wir für die
laufenden Kosten kostendeckende
Tagsätze. Das gilt aber nicht für jene
Kinder, die nur während des Tages in den
Kinderheimen sind. Hier haben wir
ähnliche Regelungen wie in den Kindergärten und keine kostendeckenden
Tagsätze.
Bei der ambulanten Suchtprävention
haben wir einen Abgang von zirka
€ 50.000,--, der von der Stadtgemeinde
Innsbruck zu tragen ist. Die Sozialzentren
werden zum Teil über die Sprengel
finanziert. Wenn das neue Verrechnungssystem kommt, wird das auch in Frage
gestellt. Bei den ambulanten Diensten
muss ebenfalls die Stadtgemeinde
Innsbruck zuschießen.
Wir haben also verschiedene Geschäftsbereiche, die natürlich im Prinzip nur
teilweise kostendeckend geführt werden
können. Daher sind wir auf Zuschüsse der
Stadt Innsbruck angewiesen; insbesondere sind sämtliche Investitionen seitens der
Stadt Innsbruck zu tragen. Das ergibt sich
auch aus dem Grundsicherungsgesetz, in
dem geregelt ist, dass die Wohn- und
Pflegeheime von den Gemeinden zu
errichten und zu erhalten sind.
Nun konkret zum vorliegenden Antrag:
Wir haben bei den letzten Prüfungen
durch die Wirtschaftstreuhänder festgestellt, dass die Eigenkapitalquote durch
diese schwierige wirtschaftliche und
finanzielle Situation - durch diese Struktur
die dem Unternehmen eigen ist - abgesunken ist. Jetzt ist der Vorschlag
ergangen, Investitionen, welche die Stadt
Innsbruck sowieso tragen muss, nämlich
die Einrichtung der Wohn- und Pflege-