Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.35
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veranlagung). Alle anderen Grundstücke
würden weiterhin nach dem Frischwasserbezug abgerechnet. Es sollte darüber
hinaus die Möglichkeit bestehen, eine
freiwillige Veranlagung nach der gesplitteten Abwassergebühr zu beantragen.
Versiegelte Flächen lassen (abhängig vom
Material) mehr oder weniger Niederschlagswasser in den Untergrund versickern. Diese Versickerungsfähigkeit wird
mit Versiegelungsfaktoren dargestellt, die
die versiegelten Flächen entsprechend der
Wasserdurchlässigkeit reduzieren. So hat
zum Beispiel ein normales Dach oder eine
Betonfahrbahn keine Wasserdurchlässigkeit, der Versiegelungsfaktor beträgt 1,0
und die versiegelte Fläche wird vollständig
angerechnet. Rasengittersteine haben
dagegen eine hohe Wasserdurchlässigkeit, der Versiegelungsfaktor beträgt 0,3
und die versiegelte Fläche wird nur zu
30 % angerechnet.
Mit den in der Entwässerungsgebührensatzung festgelegten Versiegelungsfaktoren wird die reduzierte versiegelte
Gesamtfläche eines Grundstücks ermittelt.
Zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden nur die versiegelten
Flächen, von denen Regenwasser direkt
oder indirekt in die öffentliche Kanalisation
abgeleitet wird.
Für die Bereiche normaler Wohnbebauung
mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern werden
sich keine oder nur geringe Änderungen in
der Gebührenbelastung ergeben. Objekte
mit einem hohen Wasserverbrauch und
geringen befestigten Flächen werden
entlastet. Für Grundstücke mit großen
befestigten Flächen und gleichzeitig
geringem Wasserverbrauch (zum Beispiel
Einkaufszentren, Hallenbauten, Schulen
usw.) werden die Abwassergebühren
steigen.
Gleichzeitig wird ein Anreiz zur Entsiegelung von befestigten Flächen geschaffen.
Grundstückseigentümer, die bereits in der
Vergangenheit unter anderem in Regenwasserversickerungen, Gründächer und
Zisternen investiert haben, werden durch
die gesplittete Abwassergebühr ab sofort
entlastet. Es erfolgt eine Umverteilung der
Kosten zwischen gering und intensiv
versiegelten Grundstücken. Es wird keine
zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die
GR-Sitzung 26.2.2009
bestehende Abwassergebühr gerechter
aufgeteilt.
Auch die Stadt Innsbruck trägt ihren Anteil
an der Finanzierung der Niederschlagswasserbeseitigung. Sie bezahlt für ihre
Objekte, wie zum Beispiel Schulen,
Verwaltungs- und Betriebsgebäude usw.,
Entwässerungsgebühren wie jeder andere
Grundstückseigentümer auch, also bei
entsprechender Versiegelungsfläche auch
Niederschlagswassergebühren. Die
Kosten für die Entwässerung öffentlicher
Straßen, Wege und Plätze werden
ebenfalls von der Stadt Innsbruck getragen.
22.7
I-OEF 34/2009
Austritt Österreichs aus EURATOM, der europäischen Atomgemeinschaft, Resolution an die
österreichische Bundesregierung (GRin Linser)
GRin Linser: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge eine Resolution
an die österreichische Bundesregierung
beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
fordert die zuständigen Mitglieder der
österreichischen Bundesregierung auf, im
Sinne einer aktiven und glaubwürdigen
Antiatompolitik den Austritt Österreichs
aus EURATOM, der europäischen Atomgemeinschaft umgehend und konsequent
zu betreiben und dafür Sorge zu tragen,
dass die österreichische Bevölkerung
darüber im Rahmen einer Volksabstimmung endgültig und verbindlich entscheiden kann.
Linser und Teyml, beide e. h.
Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre
1957 bewirkt, dass derzeit zirka € 100 Mio
jährlich aus Österreich in diese Förderung
der Atomkraft fließen. Damit ist dreißig
Jahre nach der Volksabstimmung gegen
die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes
in Zwentendorf noch immer nicht der
vollständige Ausstieg aus dem Atomkomplex gelungen.