Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.108
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mehr als einem Drittel des Jahresbudgets in nur einem Baufeld wäre deshalb unverantwortlich. Bezüglich der finanziellen Mittel verwies die Kontrollabteilung auf die in
der Stellungnahme der Abteilungsleitung der MA III genannte Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die Stadtgemeinde Innsbruck. Weiters sollten lt. Stellungnahme der
Abteilungsleitung Bauwerke dieser Art (Stahlbeton) und Dimension (welche ohne besondere Kenntnisse der Arbeiten im Hochgebirge von Fremdfirmen errichtet werden
können) zwecks Kostenreduktion ausgeschrieben und vergeben werden.
Da bei der Realisierung der zweiten Baustufe (oberes Bremsbauwerk) unter denselben Voraussetzungen gearbeitet wird, erschien eine Kostenüberschreitung als wahrscheinlich. Gemäß Niederschrift der Projektsgenehmigung vom Mai 1998 sollten die
technischen Maßnahmen einer (Zwischen-)Kollaudierung zugeführt werden und bei
dieser Gelegenheit über die Realisierung der zweiten Baustufe befunden werden.
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2007 teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, dass eine Kollaudierung noch nicht stattgefunden habe, jedoch würde die
WLV seitens des Amtes auf die Niederschrift der Projektsgenehmigung hinsichtlich
der Durchführung einer Kollaudierung hingewiesen.
Zur jetzigen Einschau teilte das zuständige Amt mit, dass die ministerielle Zwischenkollaudierung des Projektes Mühlauer Klamm im September 2008 durchgeführt wurde. Im Zuge dessen wurde hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise bei der zweiten
Baustufe festgehalten, dass die Arbeiten, nach entsprechenden Ausschreibungen
durch die WLV, von Fremdfirmen durchgeführt werden sollten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der Prüfung von Transferzahlungen der Stadtgemeinde Innsbruck (Bericht Zl.
KA-08370/2007 vom 15.10.2007) hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/649000-750101 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzlg.-Bund-IVV Durchtarifierungsverlust auf ihre inhaltliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft.
Auf Wunsch der Stadt Innsbruck bzw. durch die Willensbildung der Mitglieder des
Stadtsenates vom 21.2.1995 wurden ab 1.4.1995 die Bewohner des Stadtgebietes
einschließlich Vill, Igls und der Hungerburg zu einem einheitlichen, innerstädtischen
Tarif (Tarifgruppe der Zone A) befördert. Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Einnahmenausfälle wurde mit der „Vereinbarung betreffend die Einbeziehung von Vill
und Igls sowie der Hungerburg in die Tarifgruppe der Zone A“ vom 16.8.1995, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der IVB, festgelegt.
Von der Kontrollabteilung wurde u.a. die Ermittlung der tatsächlichen Einnahmenausfälle und der Höhe der Kostenvoranschläge für die Jahre 2005 bis 2007 einer Verifizierung unterzogen. Hierbei ist festgestellt worden, dass von der IVB für die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen 2006 eine falsche Bemessungsgrundlage
herangezogen worden ist. Auch bei der Berechnung des tatsächlichen Einnahmenausfalles 2006 wurde der im Vorjahr irrtümlicherweise verwendete falsche Ausgangswert
eingesetzt. Der dadurch falsch ermittelte Einnahmenausfall stellte wiederum die Basis
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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