Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.125

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Im Zuge einer stichprobenartigen Abstimmung der Förderbeträge der Jahre 2007 und
2008 war für die Kontrollabteilung primär auffällig, dass auch im Jahr 2008 100 %
und nicht – wie in den Vereinbarungen festgehalten – 80 % des Förderungsbetrages
zur Auszahlung gelangten. Auf diesen Umstand angesprochen argumentierte die
ehemalige Leiterin des Amtes für Kultur, dass diese Bestimmung in die Förderungsvereinbarungen nur deshalb aufgenommen worden sei, um im Falle einer generellen
Kürzung des Subventionstopfes Kultur die Möglichkeit zu besitzen, auch die einzelnen
mittelfristigen Jahresförderbeträge noch innerhalb der dreijährigen Bindungsfrist anpassen bzw. reduzieren zu können. Ohne generelle Kürzung des Subventionstopfes
Kultur bestünde – lt. erhaltener Auskunft – die politische Wohlmeinung, dass auch im
zweiten (2008) und dritten (2009) Jahr dieser Förderungsvereinbarungen den Vertragspartnern 100 % des für das Jahr 2007 beschlossenen Sockelbetrages überwiesen werden.
Wenngleich die bisher praktizierte Vorgangsweise schlüssig erscheint, entspricht sie
aber nicht in vollem Umfang dem Wortlaut der abgeschlossenen Förderungsvereinbarungen. Die Kontrollabteilung empfahl daher im Hinblick auf eine korrekte Auslegung
der ausdrücklichen Formulierung in den Förderungsvereinbarungen, „…ist von der
künftigen finanziellen Situation der Stadtgemeinde Innsbruck abhängig und für diese
Jahre neu zu verhandeln“, den auf Basis der mittelfristigen Förderungsvereinbarungen jährlich vorgesehenen („neu verhandelten“) Subventionsbetrag den zuständigen
Gremien in geeigneter Weise und vor allem separat für jedes Jahr zur Kenntnis zu
bringen. Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Kultur dazu mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung nachgekommen werden wird.
In der Stellungnahme zur diesjährigen Follow up - Prüfung betonte das Amt für Kultur, dass die Fördervereinbarungen entsprechend der Anregung der Kontrollabteilung
mit den Subventionsbeträgen für das Jahr 2009 dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck vorgelegt und am 20.11.2008 genehmigt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Prüfung des Subventionstopfes Kultur beispielhaft fünf Förderungsvereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen im Detail geprüft und dabei in formaler Hinsicht festgestellt, dass einer
dieser Verträge nicht stadtrechtskonform unterfertigt worden war. Die Kontrollabteilung empfahl, die fragliche Förderungsvereinbarung nachträglich ordnungsgemäß unterfertigen zu lassen. In der Stellungnahme dazu erklärte die damalige Leiterin des
Amtes für Kultur, dass eine nachträgliche korrekte Vertragsunterzeichnung bereits
veranlasst worden sei. Dazu kann die Kontrollabteilung nunmehr festhalten, dass die
beanstandete Förderungsvereinbarung mittlerweile vollständig unterschrieben und die
Erledigung im Wege einer Vertragskopie der Kontrollabteilung zur Kenntnis gebracht
worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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