Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.158

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Die Herstellung samt Lieferung der Schüleressen beruht auf schriftlichen Vereinbarungen mit der Stadtgemeinde Innsbruck als Vertragspartnerin. Aus städtischer Sicht
verteilte sich zum Prüfungszeitpunkt die im Zusammenhang mit den Schüleressen
stehende Zuständigkeit auf zwei Ämter der damaligen MA V. Die städtischen Kindergärten und Schülerhorte fallen in den Kompetenzbereich des Amtes für Kinder- und
Jugendbetreuung und verblieben bei der MA V, die Zuständigkeit für die städtischen
Volks- und Hauptschulen betrifft das Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft und
ist nunmehr aber in der MA II angesiedelt.
Bei der Prüfung der zugrunde liegenden Vereinbarungen bemängelte die Kontrollabteilung, dass diese im Jahr 2006 teilweise veraltet waren bzw. nicht an die neuen Gegebenheiten (Abwicklung der Schüleressen über die ISD-Gastro) angepasst worden
sind. So lauteten die angesprochenen (Einzel-)Vereinbarungen teilweise noch immer
auf den Innsbrucker Sozialfonds als Leistungserbringer.
Für den Bereich der städt. Kindergärten und Schülerhorte stellte die Kontrollabteilung
fest, dass mit Wirksamkeit 1.7.2007 eine neue (Sammel-)Vereinbarung zwischen
Stadtgemeinde Innsbruck und ISD-Gastro geschlossen worden ist, welche seither die
Herstellung und Lieferung des Mittagstisches der städt. Kindergärten und Horte regelt. Lediglich für die Versorgung des städt. Kindergartens (Kinderzentrum) Pechegarten existiert(e) keine schriftliche Vereinbarung.
Die Kontrollabteilung empfahl, auch für die Versorgung des Kindergartens (Kinderzentrum) Pechegarten eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Innsbruck zu treffen.
Weiters wurde bei der Prüfung der Abrechnungen der Schüleressen der städtischen
Kindergärten und Schülerhorte auffällig, dass der Schülerhort Reichenau in den Monaten Jänner bis April 2006 mit einem Preis von € 3,09 exkl. USt. pro Essen (Direktkonsumation im Wohnheim Reichenau) abgerechnet worden ist. Nach entsprechender
Intervention des Sachbearbeiters des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft
wurde von der Geschäftsführung der ISD-Gastro mitgeteilt, dass der Preis von € 3,09
exkl. USt. irrtümlicherweise verrechnet worden sei und der Preis für Direktkonsumationen von Schüleressen bei € 3,11 exkl. USt. liege. Somit wurden ab Mai 2006 € 3,11
exkl. USt. pro Essen verrechnet. Die von der Kontrollabteilung durchgeführte Einschau in die diesbezüglich gültigen Vertragswerke zeigte, dass die „Herstellung und
Verabreichung des Mittagstisches für den städt. Schülerhort Reichenau“ auf einer
Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck (als Auftraggeberin) und dem
Innsbrucker Sozialfonds (als Auftragnehmer) vom 5.2.2002 basiert, worin ein Preis in
Höhe von € 3,27 exkl. USt. pro Schüleressen vereinbart worden ist. Mit
Zusatzvereinbarung vom 22.10.2002 wurde der vereinbarte Preis allerdings auf
€ 2,89 exkl. USt. pro Essen reduziert. Mit 1.9.2005 erfolgte jedoch wieder eine Preiserhöhung um € 0,20, somit auf € 3,09 exkl. USt. pro Mittagsmahlzeit. Obwohl es auch
nach dem Verständnis der Kontrollabteilung nicht logisch war, dass die Mittagessen
des Schülerhortes Reichenau mit € 3,09 exkl. USt. verrechnet worden sind (alle anderen Direktkonsumenten zahlten € 3,11 exkl. USt.), war dieser Preis aus vertraglicher
Sicht vereinbart und korrekt. Der in der Annahme ihrer Korrektheit vorgenommenen
Preisanpassung auf € 3,11 exkl. USt. lag nach Meinung der Kontrollabteilung somit
keine vertragliche Legitimation zugrunde.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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