Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.159

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Bezüglich den Bereich der städt. Volks- und Hauptschulen stellte die Kontrollabteilung
fest, dass einzelne Vereinbarungen existieren, welche statt der ISD-Gastro den
Innsbrucker Sozialfonds (als Vorgängerorganisation der ISD) als Leistungserbringer
ausweisen (z.B. Vereinbarungen für Sonderschule für Schwerbehinderte –
Sonderpädagogisches Zentrum sowie für die städtischen Tagesheimschulen HöttingWest und Olympisches Dorf).
Betreffend die Volksschule Reichenau (Wörndlestrasse) wurde auffällig, dass korrespondierend mit dem Sachverhalt betreffend den Schülerhort Reichenau vertragstechnisch ein Preis in Höhe von € 3,09 exkl. USt. zu verrechnen gewesen
wäre. In der ursprünglichen Vereinbarung vom 6.9.2004 wurde ein Preis in Höhe von
€ 2,89 exkl. USt. festgelegt. Mit 1.9.2005 erfolgte eine Preisanpassung um
€ 0,20 exkl. USt., wodurch sich insgesamt ein Preis in Höhe von € 3,09 exkl. USt. pro
Essen ergeben hätte. Außerdem sah die ursprüngliche Vereinbarung vom 6.9.2004
die „Herstellung und Verabreichung des Mittagstisches für die städtische Volksschule
Reichenau“ vor. Anhand der im Geschäftsjahr geprüften Abrechnungen wurde jedoch
festgestellt, dass die Volksschule Reichenau beliefert und somit ein Preis in Höhe von
€ 3,83 exkl. USt. verrechnet worden ist.
Im Zusammenhang mit den aufgezeigten Differenzen empfahl die Kontrollabteilung,
um eine entsprechende Anpassung der Vereinbarungen bemüht zu sein. Aus Sicht der
Kontrollabteilung war es aus Vereinfachungsgründen in diesem Zuge ratsam, die
Einzelvereinbarungen durch eine (Sammel-)Vereinbarung nach dem Vorbild des
Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung zu ersetzen.
Das Thema Vertragswerke wurde lt. Auskunft des Geschäftsführers der ISD-Gastro
zur aktuellen Follow up - Anfrage der Kontrollabteilung derart gelöst, dass alle Vereinbarungen nunmehr aufgeteilt auf die betroffenen Ämter in einer Sammelvereinbarung zusammengefasst worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung zeigte sich bei ihrer Prüfung zunächst auch darüber verwundert,
dass sich die Summe der Materialaufwendungen für den Zukauf von Schüleressen
(€ 332.636,10) und der Aufwendungen für die Essensauslieferung (€ 45.983,38) nicht
mit den vereinnahmten Umsatzerlösen aus Schüleressen (€ 411.477,23) deckte, was
aufgrund der gewählten Verrechnungsmethode im Grunde der Fall sein müsste. Die
von der Kontrollabteilung durchgeführte Kontenabstimmung zeigte, dass die ISD
ihrem Tochterunternehmen mit Rechnungsdatum 31.12.2006 einen „Jahresbonus für
Schüleressen für das Jahr 2006“ in Höhe von € 32.892,23 exkl. USt. (diese Gutschrift
entspricht 9 % des Zukaufvolumens) gewährt hatte. Dem Buchungsjournal des Jahres 2006 war zu entnehmen, dass die buchhalterische Erfassung dieser Transaktion
am 14.2.2007 erfolgt ist. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass im
Geschäftsjahr 2005 ebenfalls eine in diesem Zusammenhang stehende Gutschrift in
Höhe von € 37.500,00 exkl. USt. gewährt worden ist, welche mit Buchungsdatum
10.5.2006 erfasst wurde. Aufgrund des inhaltlichen (im Endeffekt Reduktion des Tarifes für Schüleressen) und finanziellen Ausmaßes der Bonusgutschriften wäre nach

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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