Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.33

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- 172 -

mungspläne Nr. MÜ - F1,
Zeichn. Nr. 3559; Nr. MÜ - F2,
Zeichn. Nr. 3597; Nr. MÜ - F4,
Zeichn. Nr. 3676; Nr. MÜ - F7,
Zeichn. Nr. 3821; Nr. 80/hj,
Zeichn. Nr. 3124; Nr. 80/gs,
Zeichn. Nr. 2944; Nr. HU - F1,
Zeichn. Nr. 3699), gemäß § 36 Abs. 1 und
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen, wobei der
Freilandbereich zwischen Wurmbachweg
und Kirchgasse auf der Höhe Wurmbachweg Nr. 12 aus dem Planungsbereich
herausgenommen wird.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Diese Herausnahme des Freilandbereiches aus dem Planungsbereich zwischen
Wurmbachweg und Kirchgasse auf der
Höhe Wurmbachweg Nr. 12 haben wir
heute vor der Sitzung des Gemeinderates
im Bauausschuss beschlossen, nachdem
es hier noch ein gewisses Entwicklungspotenzial gibt.
Ich hoffe, dass man hier zu Lösungen
kommt, damit die dortigen EigentümerInnen auch eine vernünftige Bebauung
machen können.

20.

III 16071/2008
Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9,
Mühlau, Bereich nördlich Hoher
Weg und Anton-Rauch-Straße,
westlich Oberkoflerweg, nördlich
Josef-Schraffl-Straße, Schillerhofsiedlung, sowie Bereich OttoGamper-Weg, Kirchgasse und
nördlich Sternbachplatz, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind neunzehn Stellungnahmen
eingegangen. Diese Stellungnahmen
liegen dem Akt bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
grundsätzlich gegen Festlegungen im
Ergänzenden Bebauungsplan.
Im Zusammenhang mit dem gleichzeitig
im Verfahren stehenden Flächenwidmungsplanentwurf sind jedoch geringfügiGR-Sitzung 26.3.2009

ge Adaptierungen des Baulandrandes
erforderlich, welche auch im gegenständlichen zweiten Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes eingearbeitet worden
sind.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ und
GR Federspiel; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.3.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9,
Mühlau, Bereich nördlich Hoher Weg und
Anton-Rauch-Straße, westlich Oberkoflerweg, nördlich Josef-Schraffl-Straße,
Schillerhofsiedlung, sowie Bereich OttoGamper-Weg, Kirchgasse und nördlich
Sternbachplatz, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

21.

III 16074/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/1,
Mühlau, Bereich nördlich Hoher
Weg und Anton-Rauch-Straße,
westlich Oberkoflerweg, nördlich
Josef-Schraffl-Straße, Schillerhofsiedlung sowie Bereich OttoGamper-Weg, Kirchgasse und
nördlich Sternbachplatz, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Zwei weitere Stellungnahmen und
schriftliche Ergänzungen sind verspätet
eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen
dem Akt bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien sowie Dichteund Höhenfestlegungen. Die Stellungnahmen wurden im Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.