Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.34
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Den Stellungnahmen kann in einem
zweiten Entwurf zum Teil entsprochen
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Ing. Krulis),
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/1,
Mühlau, Bereich nördlich Hoher Weg und
Anton-Rauch-Straße, westlich Oberkoflerweg, nördlich Josef-Schraffl-Straße,
Schillerhofsiedlung sowie Bereich OttoGamper-Weg, Kirchgasse und nördlich
Sternbachplatz, gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
GRin Mag.a Pitscheider: Bei diesem
Punkt gibt es eine kuriose Geschichte, die
ich jetzt nicht im Detail erzählen möchte,
aber hier geht es um die 100 %ige
Befangenheit des Obmannes des Bauausschusses, weil er hier ursächlich
betroffen ist. Aufgrund seiner Befangenheit hätte er eigentlich den Vorsitz bei
diesem Punkt abgeben müssen. Das hat
er jedoch nicht getan, sondern hat
versucht, großen Einfluss auf die Mitglieder des Bauausschusses zu nehmen. Wir
finden, dass das nicht in Ordnung ist.
Wenn der Obmann des Bauausschusses
zu 100 % befangen ist, dann ist es schlicht
und einfach nicht tragbar, Einfluss zu
nehmen und den Vorsitz nicht abzugeben.
GR Haller: Ich finde es ungeheuerlich,
dass man eine solche Aussage nicht in
der Sitzung des Bauausschusses kundtut.
Darüber ist heute kein Wort gefallen und
ich finde, dass das kein Stil ist.
GR Ing. Krulis (als Debattenredner):
Wenn dieser Vorwurf erhoben wird, dann
möchte ich die Mitglieder des Gemeinderates lückenlos informieren. Ich habe am
Hohen Weg Nr. 4 eine Liegenschaft mit
einem kleinen Einfamilienhaus besessen,
die ich vor zirka zwei Monaten verkauft
habe. Zu dem Zeitpunkt wie ich diese
Liegenschaft verkauft habe, ist der gültige
Bebauungsplan aufgelegen, der "eine
Geschossflächendichte und eine Bebauungsdichte" gelautet hat:
GR-Sitzung 26.3.2009
Damals hat es diesen neuen Bebauungsplan nicht gegeben. Hinsichtlich der
Befangenheit würde ich GRin Mag.a Pitscheider Recht geben, wenn ich gegen
diesen Plan einen Einspruch gemacht
hätte. Ich sage jetzt ganz klar, warum ich
keinen Einspruch gemacht habe.
Es finden vor den Sitzungen des Bauausschusses immer Vorbesprechungen statt,
in denen die Akten behandelt werden.
Meine Fragen bei jeder Änderung eines
Planes sind wie folgt: Wo sind die
VerliererInnen und wo die GewinnerInnen;
werden Eigentumsrechte eingeschränkt
oder wer wird besonders bevorzugt
behandelt? Wenn Hunderte Grundstücke
in einem neuen Gebiet bearbeitet werden,
dann interessiert mich das als Erstes.
In diesem Planungsbereich war eine
Geschossflächendichte und eine Bebauungsdichte vorgesehen. Wenn jetzt mein
Grundstück mehr oder minder subkutan
angesprochen wird, darf ich sagen, dass
dieses Grundstück im gesamten Bereich
Mühlau - GRin Mag.a Pitscheider kann sich
die Mühe machen und sich diesen Bereich
ansehen -, die geringste Bebauungsdichte
von allen Grundstücken aufweist. Von
856 m2 waren 56 m2 bebaut.
Wie ich das Grundstück verkauft habe,
haben all jene, die sich für dieses Grundstück interessiert haben, gefragt, wie der
Bebauungsplan aussieht. Zu diesem
Zeitpunkt war der alte Bebauungsplan
gültig und nach diesem kann man sehr
wohl auf dieser Grundfläche ein kleines
Haus errichten, wenn man die Abstände
nach der Tiroler Bauordnung (TBO)
einhält. Kauft jemand eine Liegenschaft,
bewertet dessen Bank die Liegenschaft
und geht von dem aus, was sich auf dem
Grundstück befindet und was man in
Zukunft noch machen kann. Aufgrund
dieser Bewertung bekommt der Käufer
bzw. die Käuferin eine Finanzierung.
Zwischenzeitlich ist diese Änderung
gekommen, die von den dortigen EigentümerInnen beeinsprucht wurde. Bei mir
war kein Einspruch mehr möglich, da das
Verkaufsverfahren mit der Eintragung ins
Grundbuch bereits gelaufen ist. Ich hätte
also diesbezüglich gar nichts unternehmen
können und deshalb habe ich mich im