Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.64

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- 203 -

nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.

33.8

I-OEF 52/2009
Einrichtung einer städtischen
Wohnungstauschbörse
(GR Kunst)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Kunst und Mitunterzeichner
in der Sitzung des Gemeinderates am
26.3.2009 eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 197) wurde die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Haager: Ich ersuche um
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich gehe
davon aus, dass die Antragssteller nicht in
Kenntnis der städtischen Vergaberichtlinien sind. Es gelten nämlich bei der
Vormerkung für eine Tauschwohnung
genau die gleichen Voraussetzungen und
Bedingungen wie bei einer erstmaligen
Vormerkung für eine städtische Wohnung.
Die Gründe dafür sind, dass:
1.

2.

im jeweiligen Mietverhältnis kann man bei
Rechtfertigung durch soziale Gründe
einen gegenseitigen Tausch durchführen.
Bei so einem Wohnungstausch hat die
Stadt Innsbruck auch gar nicht mehr die
Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung. Diese Fälle passieren auch.
Ich würde aber aus vorhin genannten
Gründen grundsätzlich davor warnen, dies
durch eine Wohnungstauschbörse zu
befürworten bzw. gutzuheißen und darum
bitten, von diesem Vorhaben Abstand zu
nehmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich wollte nur kurz
nachfragen, wie oft im Jahr so ein
Wohnungstausch nach den Richtlinien des
Mietrechtsgesetzes (MRG) vorkommt.
Unser generelles Dilemma ist nämlich,
dass ein geregelter Wohnungstausch nach
sozialen Kriterien (Bedürftigkeit, Wohnungsgröße, usw.) schon Sinn macht.
Wenn man jetzt aber den gesetzlich
möglichen Wohnungstausch nach dem
Mietrechtsgesetz (MRG) transparenter
gestalten könnte, wäre den Menschen
auch schon geholfen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es gibt
jährlich zirka 25 Fälle von Wohnungstausch nach dem Mietrechtsgesetz
(MRG).

der Tausch von Wohnungen nicht
besonders unterstützt werden soll,
weil fast jeder Wohnungstausch mit
einer Wohnungssanierung verbunden
ist. Diese finanziellen Belastungen
haben dann die MieterInnen des jeweiligen Mietobjektes zu tragen.

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE,
2 FREI, 2 FPÖ und 2 Liberales Innsbruck,
14 Stimmen):

Bei einem nachträglichen Lifteinbau
oder sonstigen, notwendigen Sanierungsmaßnahmen müssen wir den
WohnbauträgerInnen das Hauskonto
vorlegen. Dann kann es sein, dass
aufgrund oben genannter Wohnungssanierungen das Instandhaltungskonto dieses Objektes bereits erschöpft
ist.

Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ,
2 FREI und 2 Liberales Innsbruck;
6 Stimmen):

Deshalb gibt es einen reglementierten
Zugang zum Tausch und ich möchte diese
Reglementierung auch gerne beibehalten.
Natürlich gibt es aber die Möglichkeit des
gegenseitigen Tausches. Die Zulässigkeit
dafür wird vom Mietrechtsgesetz (MRG)
genau vorgeschrieben. Nach fünf Jahren
GR-Sitzung 26.3.2009

Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird
abgelehnt.

Der Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.