Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.97

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In Beantwortung einer neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung anlässlich der Follow
up - Einschau 2006 wiederholte das Büro des Magistratsdirektors die bisher getroffenen Aussagen. Der Anpassungsbedarf der Zitierung der Fassung des FAG sei in Vormerk genommen. Wie bereits im Bericht zur Follow up - Einschau 2005 bemerkt, bestehe hiefür aus legistischer Sicht weiterhin kein unmittelbarer Handlungsbedarf. In
der Zwischenzeit hat bislang keine Änderung der Marktgebührenordnung stattgefunden.
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2007 teilte das Büro des Magistratsdirektors zu
dieser Thematik mit, dass die Empfehlung zur Änderung der Textierung der Marktgebührenordnung hinsichtlich der Präambel, Bezug nehmend auf das nunmehr erneut
geänderte FAG, vorgemerkt bleibt.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up - Einschau 2008 erklärte der Leiter des
Büros des Magistratsdirektors, dass bis dato noch immer keine Änderung der Marktgebührenordnung stattgefunden hat, weshalb die Empfehlung der Kontrollabteilung
zur Änderung der Textierung der Präambel hinsichtlich des geänderten FAG vorgemerkt bleibe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Rahmen der Belegkontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes für
Sport behoben. Es handelte sich dabei um die Refundierung von Personalkosten
zweier Verwaltungsbediensteten der Sportanlagen der Universität Innsbruck (USI) für
das 2. Halbjahr 2005 in der Höhe von € 15.000,00 und € 16.000,00. Basierend auf
einer im Jahre 1979 zwischen der Stadt Innsbruck und dem damaligen Ministerium
für Wirtschaft und Forschung abgeschlossenen Vereinbarung, hat sich die Stadt für
die Benützung des Freigeländes der USI verpflichtet, als „pauschale Abgeltung der
anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten jahresdurchgängig, während der gesamten
Dauer dieser Vereinbarung, die Mittel für zwei vom Bund anzustellende Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe p4 (Hallen- bzw. Platzwarte) zu übernehmen“. Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass das in der Vereinbarung genannte Entlohnungsschema keine Anwendung mehr findet. Den Vorschreibungen werden
nunmehr die (höheren) Gehaltsansätze nach dem Vertragsbedienstetenreformgesetz
zu Grunde gelegt. Auf den angeforderten Lohnkostennachweisen waren neben den
Schemabezügen auch Überstundenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse sowie Beiträge zu einer Pensionskasse ausgewiesen. Die gehandhabte Vorgangsweise entsprach
nicht dem Inhalt der Benützungsvereinbarung.
In der Stellungnahme zur damaligen Belegkontrolle wurde seitens des Amtes mitgeteilt, dass bezüglich der empfohlenen Überarbeitung der Vertragsgrundlage Gespräche im Laufen wären und das Ergebnis ehest mitgeteilt werde.
Im Zuge der Follow up - Einschau 2006 wurde durch die Kontrollabteilung nachgefragt, inwieweit in der Sache ein Ergebnis erzielt werden konnte. In der Stellungnahme teilte das Amt mit, dass Gespräche mit der Leitung des Universitätssportinstitutes
stattgefunden hätten, sich an der Situation jedoch (noch) nichts verändert habe.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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