Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.114

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Ergänzend wurde angemerkt, dass zwischen den Bereichen Objektund Baumanagement diverse Steuerungsinstrumente installiert sind, so
dass im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit eine intensive Zusammenarbeit gegeben ist, wobei mittelfristig die Agenden der im Baumanagement angesiedelten Instandhaltung im Objektmanagement aufgehen sollen.
Hingewiesen wurde, dass, abgesehen von der grundsätzlichen Verantwortung der Geschäftsführung für die Bearbeitung der in der IIG & Co
KEG anfallenden und zu bewältigenden Geschäftsvorgänge, die Unterstellungsverhältnisse bspw. in Form einer Kompetenzabgrenzung nicht
geregelt sind. Zur Vermeidung allfälliger Reibungsverluste empfahl die
Kontrollabteilung die Zuständigkeiten für die beiden Prokuristen und
den Geschäftsführer schriftlich festzulegen.
Im Anhörungsverfahren wurde eine Umsetzung der Empfehlung signalisiert, wobei es im Hinblick auf den bevorstehenden Geschäftsführerwechsel dem neuen Geschäftsführer vorbehalten sein soll, die Zuständigkeitsabgrenzung vorzunehmen.
4 Betriebs- und Heizkosten Rathaus
Privater
Immobilienverwalter

Die Kontrollabteilung hat im Rahmen dieser Prüfung eine stichprobenartige Verifizierung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 des
Rathauses vorgenommen. Dazu war vorweg anzumerken, dass die Verrechnung und Aufteilung aller nicht unmittelbar zuordenbaren Betriebskosten des gesamten Gebäudekomplexes (Bürogebäude, Shops, Hotel,
Cafes und Restaurants) von einem privaten Immobilienverwalter,
welcher vom Betreiber der „Rathausgalerien“ (RPG) beauftragt worden
ist, abgewickelt wird. Die an die IISG vorgeschriebenen Betriebs- und
Heizkosten, aufgeteilt nach „Rathaus Alt“ und „Rathaus Neu“, werden
vom Immobilienverwalter auf Basis der Nutzflächen anteilig ermittelt.
Die IISG leistet in diesem Zusammenhang monatliche Akontozahlungen, die im Wege der Jahresabrechnungen an die Stadt Innsbruck weiter verrechnet werden.

Jahresabrechnung 2007

Die Ausgangsbasis für die stichprobenartige Prüfung der Betriebs- und
Heizkostenabrechnung des Rathauses bildeten die von der IISG erstellten und an die „Stadt Innsbruck/Finanzabteilung“ adressierten Jahresabrechnungen 2007 für das „Rathaus Alt“ und das „Rathaus Neu“. Den
angeführten Abrechnungsunterlagen zufolge beliefen sich die Betriebsund Heizkosten für das „Rathaus Alt“ auf € 415.860,65 netto bzw. für
das „Rathaus Neu“ auf € 768.556,55 netto, insgesamt also auf netto
€ 1.184.417,20.

Nutzflächen

In erster Linie war es für die Kontrollabteilung bedeutsam, sowohl die
Nutzflächen des „Rathauses Alt“ als auch jene des „Rathauses Neu“,
welche beide vorwiegend als Umlageschlüssel für die Betriebskosten
Verwendung finden, zu überprüfen. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass sowohl beim „alten“ Rathaus (Gebäude Maria-TheresienStraße 18 und Fallmerayerstraße 1) als auch beim „neuen“ Rathaus

Zl. KA-09482/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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