Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.116
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IIG & Co KEG und der IISG empfahl die Kontrollabteilung, in Zukunft
verstärkt auf eine korrekte Firmenbezeichnung auf eingehenden Rechnungen zu achten und erforderlichenfalls auch eine Berichtigung bzw.
Neuausstellung von einem Lieferanten/Leistungsgeber zu verlangen.
In ihrer Stellungnahme zu dieser Problematik argumentierte die Geschäftsführung der IISG, dass falsch ausgestellte Rechnungen der verschiedenen Mandanten vor allem in den Anfangsjahren der Gründung
der „IIG-Unternehmungen“ eingelangt wären, in den letzten Jahren
aber vermehrt darauf geachtet worden sei, dass falsch ausgestellte
Rechnungen überhaupt nicht mehr akzeptiert werden.
Nicht exakte Aufteilung
von Kostenblöcken
Im Rahmen einer Abstimmung der Jahresabrechnungen 2007 mit den
einschlägigen Fakturen und Konten war insbesondere zu bemängeln,
dass manche Kostenblöcke, die beide Gebäudekomplexe betroffen hätten, nicht aufgeteilt worden sind. Mit dieser Vorgangsweise ist die bisher praktizierte Trennung in die zwei Abrechnungskreise „Rathaus Alt“
und „Rathaus Neu“ überflüssig geworden, zumal damit die Jahresabrechnungen 2007 nicht die tatsächlichen Betriebskosten der einzelnen
Gebäudeteile widerspiegeln und somit betragsmäßig keine fundierte
Aussagekraft besitzen.
Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die Geschäftsführung der IISG,
dass sich im Rahmen der Kostenaufteilung in der Praxis herausgestellt
habe, dass eine detaillierte Kostentrennung schwer bzw. teilweise
überhaupt nicht möglich sei. Voraussetzung dazu wäre nach Meinung
der Geschäftsführung der IISG eine genaue Rechnungsanweisung seitens der Technik bzw. des Objektmanagements bzw. die Festlegung
von einzelnen Aufteilungsschlüsseln für Sammelrechnungen. Diesbezügliche interne Überlegungen in den vergangenen Wochen hätten
jedoch keinen wirklichen Erfolg gebracht, weshalb die IISG ab dem
Jahr 2009 nur noch eine Verrechnungseinheit führen wolle.
Vorsteuerproblematik
Zl. KA-09482/2008
Bei der Stadtgemeinde Innsbruck wird zwischen Hoheitsbereich und
Unternehmensbereich unterschieden. Da einzelne Bereiche des Stadtmagistrates Innsbruck sowohl für den Hoheits- als auch den Unternehmensbereich tätig sind, muss die Höhe der abziehbaren Vorsteuer
bei diesen sog. gemischten Bereichen anhand von Aufteilungsschlüsseln berechnet werden. Diese Aufteilungsschlüssel werden von der
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft regelmäßig auf ihre
Gültigkeit hin überprüft und bei geänderten Voraussetzungen korrigiert
bzw. angepasst. Im Zusammenhang mit den von der IISG erstellten
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Rathäuser „alt“ und
„neu“ ist der Aufteilungsschlüssel für die „Amtsgebäude“ maßgeblich,
welcher bis zum Jahr 2003 mit 25 % abziehbarer Vorsteuer festgelegt
worden war. Seit einer Prüfung des Finanzamtes Innsbruck und einer
dabei durchgeführten Neuermittlung des unternehmerisch genutzten
Anteiles der Amtsgebäude (einschließlich des neu errichteten Rathauskomplexes) dürfen nur mehr 19 % der in den Rechnungen enthaltenen
Vorsteuer lukriert werden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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