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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.117

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Die Kontrollabteilung hat all jene der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 zugrunde liegenden Belege u.a. auch im Hinblick auf diesen
Aspekt beurteilt und dabei einige Anwendungsfehler und Falschberechnungen
festgestellt,
wobei
dadurch
einerseits
mögliche
Vorsteuerguthaben nicht lukriert und anderseits durch falsche bzw.
fehlende Vorsteuerkorrekturen im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das „Rathaus Neu“ zu hohe Vorsteuern, in einem
Fall sogar im Ausmaß von € 8.753,65 (falsche Vorsteuerverkürzung für
Betriebskostenakonto € 1.773,72 bzw. fehlende Vorsteuerverkürzung
für Heizkostenakonto € 6.979,93), geltend gemacht worden sind. Die
Kontrollabteilung empfahl, der Behandlung der abziehbaren Vorsteuer
in den sog. gemischten Bereichen künftig besondere Beachtung zu
schenken.
Zu dieser Kritik der Kontrollabteilung rechtfertigte sich die Geschäftsführung der IISG in ihrer Stellungnahme, dass die Änderung des abziehbaren Vorsteueranteiles auf 19 % der IISG seitens der Stadt Innsbruck ursprünglich nicht bekannt gegeben worden sei. Diese Neuerung
wäre der IISG erst nach Rückfrage mitgeteilt worden. Hinsichtlich des
teilweisen Vorsteuerabzuges von 19 % bzw. früher 25 % wurde von
der IISG zudem darauf hingewiesen, dass die automatisierte Berücksichtigung eines Teilprozentsatzes erst ab dem Jahr 2008 vom EDVProgramm unterstützt werde. In früheren Jahren musste der Vorsteuerbetrag manuell errechnet und eingebucht werden.
Skontogestion

Im Rahmen der Abwicklung mehrerer Geschäftsfälle der Betriebs- und
Heizkostenabrechnung 2007 sind die von Lieferanten eingeräumten
Skonti falsch berechnet, teilweise die möglichen Skontobeträge überhaupt nicht in Anspruch genommen worden. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung generell, der Skontogestion künftig
erhöhtes Augenmerk zuzuwenden, zumal sowohl in Anbetracht der
Anzahl der Rechnungen, die im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen jährlich verarbeitet werden als auch angesichts der zum
Teil erheblichen Höhe der Rechnungsbeträge in diesem Bereich deutliche Einsparungsmöglichkeiten realisierbar wären.

Möglichkeit der Verbesserung der Betriebsund Heizkostenabrechnungen

Diese Feststellungen der Kontrollabteilung verdeutlichten, dass der
Bereich der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen 2007 für das „Rathaus Alt“ und das „Rathaus Neu“ einige, zum Teil bemerkenswerte,
Fehlerquellen aufweist.
Zur Verbesserung der Sachlage und in Ergänzung zu den bereits ausgesprochenen Anregungen empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob
künftig eine Zweiteilung der Jahresabrechnungen beibehalten oder nur
mehr eine jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den gesamten Rathauskomplex erstellt werden sollte. Durch die Ausfertigung
von nur mehr einer Abrechnung könnte zumindest eine Fehlerquelle
minimiert bzw. beseitigt und die gesamte Abwicklung insofern auch
erleichtert werden, als die bisherige, in der Vergangenheit nicht immer
konsequent realisierte und mit Fehlern behaftete, Trennung in

Zl. KA-09482/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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