Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.144
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Neben den laufenden Ansprüchen ist mit dem Geschäftsführer dienstvertraglich auch eine Abfertigungsvereinbarung getroffen worden. Obwohl die Kontrollabteilung bereits anlässlich ihrer letzten Prüfung auf
das Erfordernis einer entsprechenden bilanziellen Vorsorge hingewiesen hat, ist dies bis dato nicht geschehen. Der Leiter des Rechnungswesens wandte dazu allerdings ein, von der gegenständlichen Vereinbarung nie in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Die Kontrollabteilung
verwies in diesem Zusammenhang auf die nunmehrigen Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere des § 189 UGB und empfahl, dieses
Versäumnis im Zuge der Bilanzerstellung 2008 zu bereinigen.
Dies wurde von der Gesellschaft im Zuge der Bilanzerstellung für das
Jahr 2008 zugesichert.
Die Kontrollabteilung hat bereits im Jahr 2004 beanstandet, dass für
den Geschäftsführer noch keine Geschäftsordnung erlassen worden ist,
obwohl im Dienstvertrag auf eine solche verwiesen wird. Die Kontrollabteilung hat daher neuerlich empfohlen, umgehend eine Geschäftsordnung für den Geschäftsführer auszuarbeiten.
In der Stellungnahme wurde angekündigt, dass durch den neuen Geschäftsführer eine diesbezügliche Geschäftsordnung im Einvernehmen
mit Gesellschafter und Aufsichtsrat ausgearbeitet und vorgelegt werden
wird.
Firmenparkplätze
Die IIG & Co KEG hat in der Parkgarage Markthalle für die Mitglieder
der Geschäftsführung drei Dauerparkplätze angemietet. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bis einschließlich Oktober 2007
für einen weiteren Stellplatz, nämlich für jenen im Juli 2003 für den
damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft angemieteten, Mietentgelt
entrichtet worden ist. Dem mit dem Garagenunternehmen geführten
Mailverkehr zufolge ist die Kündigung dieses Vertrages nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Ende November 2003 offenbar übersehen worden. Lt. erhaltener Auskunft sei der gegenständliche Parkplatz
aber inzwischen vom Leiter des Kernbereiches „Rechtliche Betreuung“
benützt worden. Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass die
Mietkosten für diese 4 Parkplätze bis einschließlich Jänner 2007 fälschlicherweise auf die Stadt Innsbruck übergewälzt worden sind.
Seitens der Gesellschaft wurde dazu berichtet, dass die Parkkarte bereits 2003 an den Leiter der Rechtsabteilung weitergegeben, aber nicht
umgeschrieben worden sei, da die Karte auch nicht personenabhängig
gewesen wäre. Zwischenzeitlich sei der gegenständliche Vertrag umgeschrieben worden.
Bezüglich der Nutzung der Parkplätze hat die Kontrollabteilung auf die
einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften hingewiesen, wonach beim nutzungsberechtigten Arbeitnehmer hierfür ein
Sachbezug anzusetzen ist. Es wurde empfohlen, die erforderlichen
Maßnahmen umgehend in die Wege zu leiten.
Zl. KA-09482/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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