Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf
- S.36
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Gebäudeverwaltung, in den Berichten der
Kontrollabteilung nicht so "gezaust"
worden.
Daher stellt sich mir folgende Frage: Wenn
man einerseits aus steuerlichen Gründen
ein furchtbar komplizierte Ausgliederung
durchgeführt und damit ein
unübersichtliches Firmengeflecht
geschaffen hat, bei welchem offensichtlich
die Aufsichtsräte bei einigen Beschlüssen
manchmal nicht einmal wissen, in
welchem Aufsichtsrat sie gerade sitzen,
und auf der anderen Seite die
bürokratischen Fehler - siehe
Schnittstellenproblematik usw. - größer
geworden sind, dann kann man sich schon
zu Recht fragen, warum das Ganze
überhaupt ausgegliedert wurde?
Der eigentliche Grund für die
Ausgliederung war die Behauptung, dass
durch die Rechtsform einer
privatrechtlichen Handelsgesellschaft
mehr geschäftliche Freiheit und Effizienz
entstehen würde, als es in einem
städtischen Amt möglich gewesen wäre.
Ich behaupte aber, dass dies
Konsequenzen mit sich bringt.
Schade, dass StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
jetzt nicht anwesend ist, denn dann könnte
er nämlich schon wieder zu Recht zu mir
sagen, dass in der Stadt Innsbruck alles in
Ordnung ist und falls dies doch nicht der
Fall ist, sind die neoliberalen Innsbrucker
Grünen Schuld.
(Bgm.in Zach: Jetzt hast Du es selber
gesagt.)
Ja, ich gebe es zu. Es nötigen mich
mehrere - StR Dipl.-HTL-Ing. Peer und
GR Gruber - zu diesem Geständnis: In der
Stadt ist alles in Ordnung und falls nicht,
dann sind die neoliberalen Innsbrucker
Grünen die Schuld. Bitte das auch in
Zukunft zu zitieren.
Mein Standpunkt ist Folgender: Wenn ich
etwas ausgliedere, dann mache ich es
aber richtig. Gliedert man eine Ministerialsektion aus und es ändert sich, außer
dass der Sektionschef in Zukunft Geschäftsführer heißt, nichts, dann kommt
dabei nur Mist heraus. Das hat schon der
Rechnungshof gesagt.
Wenn ich etwas ausgliedere, muss ich
tatsächlich die Konsequenzen ziehen. Die
GR-Sitzung 16.4.2009
ausgegliederte Firma muss eine gewisse
unternehmerische Freiheit haben. Dann
habe ich aber ein Problem, welches ich
transparent machen muss - darauf ist StRin
Mag.a Schwarzl eingegangen. Ich habe
das Problem, dass die Firma ökonomische
betriebswirtschaftliche Interessen hat bzw.
haben muss, aber der Eigentümer dann
Dinge von der Firma verlangt, welche sich
nicht unbedingt rechnen.
Die Innsbrucker Grünen gehen von dem
Ansatz aus, dass man diesen Widerspruch
transparent halten muss und nicht
irgendwo verschwinden lässt. Hier komme
ich nun auf Dr. Wolfgang Henle zurück,
der - sogar von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger gelobt - einige Jahre im Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gesessen ist. Dr. Wolfgang Hendle hat im Aufsichtsrat gesagt,
dass ein Hallenbad eigentlich zugesperrt
gehört, weil es sich nie und nimmer
rechnet. Das hat er auch als Aufsichtsrat
nach dem Aktiengesetz sagen müssen.
Dann ist er zu den Innsbrucker Grünen
gegangen und hat erklärt, dass er dies als
Aufsichtsrat sagen muss, weil er gar keine
andere Möglichkeit hat und sich die
Innsbrucker Grünen dahingehend etwas
überlegen sollen. Die Überlegung ist jene,
die heute bereits angesprochen wurde.
Wenn man sich etwas als PolitikerIn von
Direktor Dipl.-Ing. Baltes, Geschäftsführer
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wünscht,
dann bekommt man eine Rechnung dafür
vorgelegt.
Dieselbe Situation gab es dann auch bei
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB). Da hat die Politik auch nicht gesagt,
wir sperren die Hallenbäder zu, weil der
Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) meint, dass sich die Bäder
nicht rechnen. Vielmehr wurde aus
sozialen Erwägungen und gesundheitspolitischen Gründen eine Finanzierung für
diese "unrentablen" Hallenbäder gesucht.
Das ist dann auch passiert und dieser
Widerspruch wurde transparent ausgetragen.
Dieser Aspekt ist für mich der Kernpunkt.
Man sollte diesen Widerspruch nicht durch
ein paar Personen im Aufsichtsrat
irgendwie in einem Knäuel austragen,