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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_04-April.pdf

- S.43

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- 249 -

habe ich bereits in meiner ersten Wortmeldung erwähnt.

Ich weiß nicht, was im Aufsichtsrat mit
dem Informationsfluss passiert ist.

Zum Prüfungszeitpunkt - das ist für mich
ein Kernpunkt - im September 2008 war
formell noch keine Geschäftsordnung für
die Geschäftsführung in Kraft. Der
Aufsichtsrat hätte eine Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung, die aus den
beiden Prokuristen und dem Geschäftsführer bestanden hat, erstellen müssen.
Das steht im Gesellschaftsvertrag, den
man lesen und sich noch mit Nachdruck
kümmern hätte müssen.

Ich bleibe dabei, dass der Aufsichtsrat in
seiner Kontrollfunktion versagt hat. Der
Überprüfungsausschuss war zu dem
Zeitpunkt nach dem damals geltenden
GmbH-Gesetz einzurichten. Ich finde es
schade, dass sich der Aufsichtsrat jetzt
wieder mehr oder weniger unisono in
diese Verteidigungsposition begeben hat.

Hätte man das getan, dann hätte man das
Kernproblem der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), das sich durch
diesen bzw. die letzten Bericht zieht,
zumindest bemerkt. Man hätte gewusst,
dass sich hier zumindest ein Teil verselbstständigt. Was das für ein solches
Unternehmen bedeutet, kann man sich
ausmalen.
(Bgm.in Zach: Das sind Führungsfehler
und darauf hat man reagiert.)
Ja, aber man kann dazu auch Kontrollfehler sagen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Der
Aufsichtsrat hat das mehrfach
eingefordert.)
Das steht nicht seit gestern im
Gesellschaftsvertrag, sondern schon seit
langer Zeit. Der Betriebsratsvorsitzende
hat im Juni 2007 im Aufsichtsrat urgiert,
dass es immer noch keine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung gibt. Jetzt
lässt man die Geschäftsordnung vom
neuen Geschäftsführer machen, was Sinn
macht.
Es ist diesbezüglich aber über Jahre
nichts passiert. Wäre man dem
nachgekommen, wäre die wichtigste
Schnittstellenproblematik innerhalb des
Unternehmens aufgefallen. Ich hätte mir
vom Aufsichtsrat, welcher für die Kontrolle
zuständig ist, erwartet, dass er darauf
reagiert. Abgesehen davon, hat mir
gerüchtehalber ein Vögelchen vor zwei
Jahren schon gezwitschert, dass die
Bereiche in der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) relativ getrennt
agieren.
(Bgm.in Zach: Nein, ein Vögelchen.)
GR-Sitzung 16.4.2009

Das wäre jetzt und auch anlässlich des
letzten Berichtes der Kontrollabteilung im
Herbst 2008 betreffend Neuplanung der
Siebererschule nicht notwendig gewesen.
Damals hätte ich mir gewünscht, dass der
Aufsichtsrat zumindest aufgrund des
Kontrollberichtes bezüglich des Neubaus
der Turnhalle in der Siebererschule sagt,
dass das, was in diesem Bericht steht,
gemacht wird. Damals habe ich das schon
als eine sehr defensive Diskussion
empfunden.
Ich wünsche mir einen Aufsichtsrat, der
aktiv seinen Kontrollpflichten bzw. seinen
wesentlichen Plichten nachkommt, ohne
das, was wir zur generelllen Debatte über
die Beteiligungsorganisation gesagt
haben, wiederholen zu wollen. Ich glaube,
solche Aufsichtsräte bekommt man nicht,
wenn sie fast oder zur Gänze von Seiten
der Stadt politisch besetzt sind.
Die Frau Bürgermeisterin hat die
Informationsbrücke, die es von Seiten der
Stadt Innsbruck in den Gesellschaften
braucht, angesprochen. Das ist tatsächlich
ein Problem und hier muss man sich
sicher etwas Kreatives einfallen lassen.
Wir glauben, dass sogar in der Frage ein
Beteiligungsausschuss etwas
unternehmen könnte. Die Frage ist, wie
man das für das laufende Geschäft von
Seiten der Stadt Innsbruck handhabt.
Wenn man den Bericht über die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) liest, muss man sagen, dass
das auch hier nicht funktioniert hat.
Offensichtlich war nicht einmal im
Aufsichtsrat die Spaltung innerhalb der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) bekannt. Auch zu dieser vorsichtig genannt - Schnittstellenproblematik zur Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
hat kein ausreichender Informationsfluss